Freitag, Dezember 08, 2006

Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen

Presseerklärung - Berlin, 8. Dezember 2006

„Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktuelle Forderungen der Minister Beckstein und Schünemann bringen keinen strafrechtlichen Mehrwert“, betonte Zypries.

§ 131 Gewaltdarstellung (www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html)
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Dienstag, Juni 13, 2006

12. Juni 2006: Aktionen der ILO zum „Welttag gegen Kinderarbeit“

Genf (Schweiz), 13.06.2006 – Der 12. Juni ist traditionell der Aktionstag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Kampf gegen Kinderarbeit. Weltweit werden immer noch 218 Millionen Kinder durch Kinderarbeit ausgebeutet. Aber es gibt auch Positives zu berichten: Zwischen 2000 und 2004 ging die Kinderarbeit um elf Prozent zurück.

Diese Zahlen legte Frank Hagemann gestern in Genf der Öffentlichkeit vor. Frank Hagemann ist Mitverfasser und Leiter einer Arbeitsgruppe bei der ILO, die die Kinderarbeitsstatistik erstellt hat. Danach ist ein Sechstel aller Kinder weltweit in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig; in absoluten Zahlen: 191 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren. Das schließt auch solche Arbeitsverhältnisse ein, die von der ILO als legitim angesehen werden. Kinderarbeit im Sinne illegaler Beschäftigung von Kindern (im Alter von fünf bis 17 Jahren) beziffert die ILO mit 218 Millionen Kindern: ein Rückgang um 13,9 Prozent gegenüber der letzten Erhebung im Jahre 2004. Es gibt noch eine dritte Kategorie von Kinderarbeit, die die ILO als gefährlich und gesundheitsschädigend einstuft. In dieser schlimmsten Form von Kinderausbeutung sind weltweit immer noch 126 Millionen Kinder tätig, das sind 45 Millionen Kinder weniger als vier Jahre vorher. Zu dieser Kategorie gehören Tätigkeiten in Bergwerken, Steinbrüchen oder in der Prostitution. Der deutlichste Rückgang wurde dabei in der Altersgruppe der unter 14-Jährigen verzeichnet. Hier gingen die Zahlen um 33 Prozent zurück.

Die Zahlen veranlassten den ILO-Generaldirektor Juan Somavia zu der optimistischen Erwartung, das Ende der Kinderarbeit sei in Reichweite gerückt: „Auch wenn der Kampf gegen Kinderarbeit weiterhin eine gewaltige Herausforderung darstellt, so sind wir doch auf dem richtigen Weg. Wir können die schlimmsten Formen innerhalb eines Jahrzehnts beenden, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren, letztlich Kinderarbeit vollständig abzuschaffen.“

Auch regional gab es erhebliche Unterschiede in der Abnahme der Kinderarbeit. Der stärkste Rückgang erfolgte in den Ländern Südamerikas und der Karibik. Nur noch fünf Prozent der Kinder müssen hier unter den Bedingungen der Kinderarbeit leiden. Der Rückgang von Kinderarbeitsverhältnissen betrug hier rund 66 Prozent. Die meisten Kinder müssen in Afrika südlich der Sahara arbeiten. Allein 26 Prozent (50 Millionen) der Kinder arbeiten hier.

30 Mitgliedsstaaten der ILO haben für sich bereits das Jahr 2016 als Zielmarke definiert. Bis dahin wollen diese Staaten die Kinderarbeit beseitigen. Durch die Ratifizierung der ILO-Konvention 182 verpflichten sich die Staaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Zurzeit haben 161 Länder die ILO-Konvention ratifiziert, darunter auch Deutschland.

Die IlO-Konvention Nr. 138 verpflichtet die Länder, ein bestimmtes Mindestalter für die Zulässigkeit von Kinderarbeit gesetzlich festzuschreiben. Dieses Mindestalter ist von den unterzeichnenden Ländern unterschiedlich definiert. Das zulässige Mindestalter variiert zwischen 14 und 16 Jahren. Diese Konvention ist von 145 Ländern ratifiziert worden.

Ein Bereich, in dem besonders viel Kinderarbeit stattfand, war traditionell die Textilindustrie. Auch hier hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert. Nicht zuletzt auch wegen der Einführung so genannter Gütesiegel, wie dem Rugmark-Siegel, mit dem Teppiche gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. An diesem Projekt beteiligen sich besonders Indien, Pakistan und Nepal erfolgreich. Entsprechende Initiativen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützt auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einer Erklärung vom 9. Juni 2006. Die Kommission begrüßt ausdrücklich Projekte, die über eine Zertifizierung von Waren das Kaufverhalten beeinflussen sollen, wie „XertifiX“ (dessen Vorsitzender der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist), mit dem Steine aus Steinbrüchen in Indien gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Entsprechende Initiativen auch auf kommunaler und Länderebene sollen propagiert und unterstützt werden. Außerdem spricht sich die Kommission für die weitere Propagierung der ILO-Konventionen 138 und 182 aus, die im engen Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen.

Die Internationale Arbeitsorganisation hielt zwischen dem achten und zwölften Juni in Genf verschiedene Diskussions- und Informationsveranstaltungen auf Ministerebene ab. In diesem Rahmen fanden verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen statt, die auf das Problem der Kinderarbeit aufmerksam machen sollten. Auch weltweit gab es Aktionen gegen die Kinderarbeit in den Mitgliedsländern dieser UNO-Sonderorganisation, in deren Mittelpunkt der Bericht zur Kinderarbeit stand. Diese Aktivitäten begleiten die 95. Internationale Arbeitskonferenz (ILC), die vom 31. Mai bis 16. Juni in Genf stattfindet. Hier treffen sich die Vertreter der 178 Mitgliedsländer der ILO zu ihrem Jahrestreffen. +wikinews+

Mittwoch, Mai 03, 2006

Layens Vätermonate

Jeder weiß, womit der FOCUS für sich wirbt: "Fakten, Fakten, Fakten"

Aber leicht tut man sich beim FOCUS mit den Fakten nicht, wenn man dort in FOCUS-Money Ausgabe 18, S.9 unter dem Titel "Ideologie pur" vs. Ursula von der Layen mit dem Spruch aufmacht, dass "die Zwangspause des Mannes zum Einkommensnachteil" werde. Gemeint ist die Regelung, wonach es ein um zwei Monate verlängertes Elterngeld gibt, wenn auch der Mann zumindest zwei Monate Erziehungszeit bringt = Vätermonate.

Dieser Anreiz ist eine "Möglichkeit", aber nicht doch eine "Zwangspause", wenn es der Redaktion um "Fakten" ginge. Der anonyme Kommentar wirft der Ministerin "ideologischen Missionsdrang" vor, sich unzulässig in die geschlechtliche Rollenverteilung einzumischen, wodurch Paare "benachteiligt" würden, "die sich in bestem Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung einigen".

Nun gut, schaue ich mir Leute wie in den "Fakten, Fakten, Fakten" an, dann kann ich mir das im FOCUS fettgedruckte "beste Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung" sehr wohl als Vorzugsvariante für das Kindeswohl vorstellen, denn es ist ja grad diese Sorte Männer am unfähigsten Mann und Vater, die sich besonders männlich zu gebärden versuchen und mangels individueller Mannes-Qualitäten in "klassischen" Rollen kollektive Zuflucht, Identität suchen.

Bedauerlicherweise steht der FOCUS in seinem Kampf um die "klassische Rollenverteilung" nicht allein auf der Flur, sondern in Reih' samt steifem Glied mit anderen Leitmedien:

Die FAZ wird mit einer von EMNID-Umfrage zitiert, nach der eine übergroße Mehrheit der Mädels im gebärtauglichsten Alter gegen die Vätermonate sind und "am vehementesten dafür eintreten, daß Frauen zu Hause bleiben."
Aha? Wie lautete denn die Frage?: "Möchtest Du frei wählen können, ob Du oder Dein Mann zuhause bleibt?" >> führt zur Antwort >> "JAAAA, ich möchte frei wählen können!!!"

Erforschte Emnid den Informationshintergrund, ob die Befragten überhaupt wissen, was Zweck der Väter-Regelung ist? >> Dass die Freiheit der Frauen darunter leidet, dass sie Arbeitgebern für Höherqualifizierung und leitende Anstellungen kaum in Betracht kommen, wenn nicht auch Männer durch Kindererziehung "ausfallen".

Die Umfrage mit Ergebnis "klassische Rollenverteilung" entstand "im Auftrag von Wellcome, einer kirchlich getragenen Initiative zur Unterstützung von Müttern", als hätte ich es nicht geahnt.Auf deren Website >> Baby-Fotos, glückliche Mamas, Spendenaufruf, praktisch kein Inhalt, irgendwo auch mal ein Foto mit dem "Papa", der lächelnd aus dem Hintergrund Mama und Säugling betrachted = "klassische Rollenverteilung".

"Wellcome" verspricht Müttern "Hilfe". Aber dass die beste Hilfe für Mütter wäre, wenn Väter helfen müssten, kommt diesen Kirchenleuten mit keiner Zeile in den Sinn.

Tja, Frau CDU-Ursula von der Layen,

halte ich Sie angesichts von bald 7 Milliarden Menschen mit Ihren 7 Kindern zwar für "reichlich übertrieben", so gestehe ich Ihnen zu, dass Sie zumindest bei mir immer mal wieder "punkten", so jedenfalls mit den Vätermonaten, auch wenn ich da nichts mehr nachholen will. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und mutig in Ihren Reihen ist es auch. Gut, dass die CDU nicht mehr Kohl, sondern Merkel an der Spitze hat, denn sonst stünden Sie zu alleine.

Vorerst ist das Ding durchgestanden, die Koalition trägt es mit.

Aber entwickeln Sie tatsächlich "ideologischen Missionsdrang", denn die "klassischen Rollenverteiler" haben sich längst nicht ergeben, sondern werden mit ihrer Ideologie ganz sicher noch das Bundesverfassungsgericht bemühen. Und dort sitzt keine Limbach mehr.

Und mein Wunsch über die Layen-Politik hinaus?

Ich fände es gut, wenn junge Eltern zumindest die ersten drei Wochen nach der Kindsgeburt Anspruch auf gemeinsame "Babyzeit" hätten. - Und ich bin mir sicher, dass es bei Umfragen dafür übergroße Mehrheiten gäbe.


-markus rabanus- >> Diskussion