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Freitag, April 16, 2010

Unaufrichtigkeit: Mixas Watsch'n

Nachdem der Augsburger Bischof Walter Mixa wochenlang dementierte, Kinder geschlagen zu haben ("zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt habe"), kommt er nun mit dem Spruch, dass er "nicht ausschließen" könne, "die oder andere Watsch'n" verteilt zu haben.
Vergesslichkeit? Wohl eher typisch für einen oberflächlichen Umgang mit solchen Themen, mit Gewissensfragen. Als nächstes kommt vielleicht noch die "persönliche Entschuldigung", vorerst rechtfertigt er sich damit, dass Ohrfeigen "damals ganz normal" waren.
Und tatsächlich war es eine Normalität mit gesetzlichem Rückhalt. Nur müsste auch Herrn Mixa der Unterschied zwischen Normalität und Moralität geläufig sein. Und es interessiert ihn wahrscheinlich auch nicht, auf welche Weise die Gesellschaft zu gewaltloseren Umgangsnormen fand, welchen Anteil er daran oder dagegen hatte - und welchen Anteil die von ihm so oft verleumdeten "68er".
Es wird Zeit, dass die Katholiken für Augsburg einen neuen "Hirten" fordern und Walter Mixa in die Rente schicken, aber eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass die religiösen Institutionen für gesellschaftlichen Fortschritt sorgen - so auch nicht in der gegenwärtigen Debatte um Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Kinder.

Markus Rabanus >> Diskussion

Dienstag, Juni 10, 2008

Sexuelle Ausbeutung von Kindern

Vorbereitungskonferenz zum dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern in Berlin; Kinder sind unverkäuflich! Aufruf gegen Kinderpornografie und Kinderhandel mit Hilde Johnson und Katja Riemann

UNICEF und die Kinderschutzorganisation ECPAT fordern die Bundesregierung, Internetprovider und Öffentlichkeit zum verstärkten Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern auf.
„Kinderpornografie und Kinderhandel haben sich zu riesigen Märkten mit enormen Gewinnspannen entwickelt“, sagte die stellvertretende UNICEF-Direktorin Hilde Johnson in Berlin bei der Konferenz „Kinder sind unverkäuflich!“.
Die von UNICEF, ECPAT und der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Tagung dient der Vorbereitung des dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro. Die Vereinten Nationen schätzen, dass weltweit 1,8 Millionen Kinder zu Prostitution und Pornografie gezwungen werden. Rund 1,2 Millionen Mädchen und Jungen jährlich fallen Menschenhändlern zum Opfer. „Von daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen kriminelle internationale Netzwerke verstärkt wird“, sagte Hilde Johnson.
„Täglich werden weltweit mehr als 3.000 Mädchen und Jungen wie Ware verkauft.
Deutschland sollte Vorreiter sein beim Kampf gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung“, sagte die Schauspielerin und UNICEF-Unterstützerin Katja Riemann. „Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Ratifizierung des einschlägigen Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.“
„Das Internet ist eine zunehmende Gefahr auch für Kinder in Deutschland. Zehntausende Konsumenten von Kinderpornografie heizen die Nachfrage nach pornografischen Darstellungen mit Kindern an und fördern den damit stets verbundenen Missbrauch“, sagte die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, Mechtild Maurer.
„Mir als Jugendvertreterin ist wichtig für uns selbst einzustehen und unsere Erfahrungen und kreativen Ideen in die Bekämpfung der Verletzung von Kinderrechten einzubringen. Wir wollen echte Solidarität und Beteiligung an Entscheidungen“, fordert Catharina Schymczyk, Jugendvertreterin von ECPAT Deutschland.
Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein kriminelles Geschäft,das nur zu einem Bruchteil aufgedeckt wird. Angaben zum Ausmaß beruhen daher meist auf Schätzungen:

  • Die Bundesregierung ging bereits 2003 davon aus, dass drei Millionen kinderpornografische Bilder im Netz vorhanden sind. Da die Nutzung des Internets in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen hat, dürfte auch die Zahl der kinderpornografischen Bilder deutlich gestiegen sein.

  • In Nepal werden nach Schätzungen von UNICEF jährlich 12.000 Kinder, vor allem Mädchen, innerhalb des Landes oder nach Indien und andere Nachbarländer in Bordelle verkauft.

Tatort Internet

Das Internet ist ein Treffpunkt für Täter geworden, die Bilder handeln und tauschen. Sie bieten Kinder gegen Geld zum sexuellen Missbrauch an und geben Warnungen vor strafrechtlicher Verfolgung weiter. Die Anonymität im Netz macht es den Tätern leicht. Jeder kann unkontrolliert Bilder und Videos einstellen und Kontakte knüpfen, ohne seine wahre Identität preiszugeben.
Lehrer, Eltern und Kinder wissen zu wenig über die Risiken des Internet. Mädchen und Jungen bringen sich ahnungslos in Gefahr, indem sie persönliche Daten und Bilder ins Netz stellen. Deutsche Schüler verbringen im Durchschnitt rund 70 Minuten an einem normalen Werktag im Chatroom, 122 Minuten am Wochenende oder während der Ferien.
Viele Pädophile nutzen Chatrooms für ihre Zwecke, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben. In einer Studie der Universität Köln gaben 38 Prozent der befragten Jugendlichen an, gegen ihren Willen nach sexuellen Dingen gefragt worden zu sein. Mehr als jede/r Zehnte bekam unaufgefordert Nacktfotos zugesandt, fünf Prozent erhielten Pornofilme und acht Prozent wurden zu sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgefordert.

Tatort Ferienparadies

Fernreisenden – vor allem in ärmere Länder – wird die sexuelle Annäherung an Minderjährige oft leicht gemacht. Allein in Asien werden mindestens eine Million Kinder jedes Jahr für die Prostitution missbraucht. Unter den Kunden sind Einheimische ebenso wie Sex-Touristen, denen es oft an jedem Unrechtsbewusstsein fehlt. Sie rechtfertigen sich damit, den Kindern mit ihrem Geld noch etwas Gutes getan zu haben. Oder sie entschuldigen ihr Verhalten damit, dass Kinder in bestimmten Ländern viel früher bereit zum Sex seien. Zudem machen neben den Kunden noch eine Vielzahl weiterer Menschen mit den Kindern Profit - von den kriminellen Kinderhändlern über Zuhälter bis hin zu Taxifahrern und Reiseleitern, die Tipps geben.

November 2008 - dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern war Thema der Welt-Konferenzen in Stockholm 1996 und Yokohama 2001. Inzwischen ächten zahlreiche internationale Übereinkommen und Protokolle Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung. Vom 25. bis zum 28. November 2008 geht es beim dritten Weltkongress in Rio de Janeiro darum, konkrete Ziele festzulegen, um diesen schweren Menschenrechtsverletzungen wirksamer zu begegnen. Über den Erfolg des Weltkongresses entscheiden die Vorbereitungen auf nationaler Ebene maßgeblich mit.

Die Forderungen von ECPAT und UNICEF Deutschland

  • ECPAT und UNICEF Deutschland fordern die Bundesregierung auf, den Weltkongress hochrangig zu besetzen und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in Rio de Janeiro wirksame Fortschritte für den Schutz von Kindern erzielt werden.

  • Deutschland muss endlich das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie ratifizieren.

  • Internetprovider und Plattformen müssen dafür sorgen, dass kinderpornografische Inhalte umgehend aus dem Netz genommen werden und die Strafverfolgungsbehörden bei der Tätersuche unterstützen.

  • Kinder müssen über die Risiken von Internet und Chatrooms Bescheid wissen. Lehrer und Eltern sind aufgefordert, sich selbst zu informieren und ihre Kinder zu schützen.

  • Minderjährige Prostituierte aus dem Ausland brauchen in Deutschland Schutz und Hilfe, besonders wenn sie als Zeugen gegen Menschenhändler und Zuhälter aussagen. Eine Abschiebung sollte unter allen Umständen vermieden werden.

Weitere Infos im Internet unter www.unicef.de und www.ecpat.de

Mittwoch, Dezember 19, 2007

Zypries für konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern

Presseerklärung - Berlin, 19. Dezember 2007

In den vergangenen Monaten sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder beraten heute über Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Bundesjustizministerin Zypries hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um gefährdete Kinder effektiv zu schützen.

„Die tragischen Fälle in den letzten Monaten haben erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder offengelegt. Schätzungen zu Folge werden etwa 5 bis 10 % aller Kinder unter 6 Jahren vernachlässigt. Immer häufiger sterben Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung. Viele Risikofamilien können mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendämter, der Erziehungsberatung oder der Familienbildung nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, den Schutzauftrag unserer staatlichen Gemeinschaft zu stärken. Ich habe konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein effektiver Schutz von Kindern erreicht werden kann“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

Zypries setzt sich insbesondere für die folgenden Maßnahmen ein:

Verbindliches Einladungswesen für Vorsorgeuntersuchungen
Einige Länder sehen bereits ein verbindliches Einladewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern vor. Bundesjustizministerin Zypries unterstützt dieses System. Sie schlägt eine Ergänzung des § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – um folgenden Absatz (1a) vor:

„Nehmen die Personensorgeberechtigen trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teil, prüft das Jugendamt, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen. Ergeben sich dabei aufgrund zusätzlicher Umstände Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist ein Hausbesuch durchzuführen. Die Stellen, die nach Landesrecht für die Überprüfung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zuständig sind, teilen dem Jugendamt mit, wenn Personensorgeberechtigte trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.“

Die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, frühzeitig auf Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern aufmerksam zu werden und eine Schädigung des Kindes abzuwenden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll und gut um ihre Kinder. Wir wollen daher die Eltern nicht gesetzlich zu Vorsorgeuntersuchungen zwingen. Allerdings kann die Versäumung einer Früherkennungsuntersuchung in Verbindung mit anderen Faktoren Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes sein. So können etwa Hinweise aus dem Umfeld der Familie auf eine Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung schließen lassen.

Deshalb sollen die Jugendämter verpflichtet werden zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, wenn die Eltern trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teilnehmen. Sprechen darüber hinaus weitere Umstände für eine Vernachlässigung des Kindes, muss ein Hausbesuch erfolgen. Auf diese Weise kann Risikofamilien besser geholfen und Kinder effektiver geschützt werden.

Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls
Bereits im Juli 2007 hat Bundesjustizministerin Zypries einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgestellt. Er wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Der Gesetzesvorschlag setzt auf Prävention. Familiengerichte sollen früh tätig werden, bevor das Kind zu Schaden kommt bzw. ein Entzug des Sorgerechts notwendig wird. Deshalb werden den Gerichten konkrete Handlungsalternativen an die Hand gegeben, die sie schon frühzeitig anordnen können. Sie können die Familien z. B. zu einem Anti-Gewalt-Trainining verpflichten, eine Erziehungsberatung oder Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge anordnen. Außerdem müssen familiengerichtliche Verfahren bei einer Gefährdung des Kindeswohls künftig vorrangig behandelt werden. Ein erster Gerichtstermin muss schon binnen eines Monats stattfinden. Darüber hinaus soll die Gefährdung des Kindes schon im Vorfeld und unabhängig von einem gerichtlichen Einschreiten erörtert werden. Dabei soll den Eltern der Ernst der Lage vor Augen geführt und darauf hingewirkt werden, dass sie notwendige Erziehungshilfen des Jugendamtes besser in Anspruch nehmen.

Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern
Bundesjustizministerin Zypries will eine reibungslose Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicherstellen. Staatliches Handeln gegenüber Eltern und Kindern in schwierigen Lebenssituationen sollte stets aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein.

Kinderrechte im Grundgesetz
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das Recht der Eltern wird in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Danach sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Freilich müssen sie ihr Elternrecht zum Wohl des Kindes ausüben. Zwar ist die Bedeutung des Kindeswohls seit langem auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, das Kindeswohl selbst wird im Grundgesetz jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Bundesjustizministerin Zypries will die Rechte der Kinder in der Verfassung stärker zum Ausdruck bringen und als eigenes subjektives Recht formulieren. Sie schlägt in Übereinstimmung mit dem Präsidium der SPD die Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 6 des Grundgesetzes vor:

„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Diese Ergänzung des Grundgesetzes enthält eine objektive Handlungsanweisung an alle staatlichen Organe. Sie müssen das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit beachten. Die ausdrückliche Festschreibung der Kinderrechte wird bewirken, dass die Belange der Kinder im Rahmen staatlicher Entscheidungen bei der Abwägung der betroffenen Interessen größeres Gewicht erlangen. So werden der Gesetzgeber und die öffentliche Verwaltung z. B. bei der Finanzierung, dem Bau oder der Ausstattung von Kindergärten, Spielplätzen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen das Wohl des Kindes besonders in den Blick nehmen. Auch für die Gerichte wird damit ausdrücklich normiert, dass sie ihre Entscheidungen am Kindeswohl auszurichten haben.

Kinder können sich zudem selbst auf dieses subjektive Recht berufen und im Einzelfall z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen. Im Gegensatz zu einer Staatszielbestimmung hat diese Grundgesetzänderung also nicht nur Appellfunktion.

  • Kinderschutz
  • Samstag, Mai 19, 2007

    Junge war 13 Jahre in Dunkelheit eingesperrt

    Durban (Südafrika), 19.05.2007 – Ein im Alter von fünf Jahren entführter Junge ist nach 13 Jahren Gefangenschaft aus einem Haus in der südafrikanischen Hafenstadt Durban gerettet worden. Sein Entführer hatte ihn seit 1994 in einem dunklen Raum festgehalten. Nachbarn hatten immer wieder Schreie und Schluchzen des heute 18-Jährigen gehört. Der junge Mann, dessen Name mit Bongani angegeben wurde, ist in der vergangenen Woche in einer Wohnung von der Polizei entdeckt worden. Dies berichtete die südafrikanische Zeitung „The Star“. Ein Mann sei unter dem Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs festgenommen worden.

    Nach seiner Befreiung war der Befreite zutiefst traumatisiert. Er sprach nur, wenn er gefragt wurde, und zudem auch nur im Dunkeln. In der dunklen Kammer habe er ein Fernsehgerät gehabt. Sein Gesicht verbarg der Junge immer wieder mit den Händen. Nach eigenen Angaben hat er keine Eltern mehr und weiß nicht, ob es Geschwister gibt. Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch wurde offiziell nicht bestätigt. Die Polizei hat in Einkaufszentren Fotos des Jungen verteilen lassen. Sie hofft auf Reaktionen aus der Bevölkerung, um die Identität festzustellen und die Angehörigen zu ermitteln. Der Hintergrund der Entführung ist noch nicht bekannt.

    Dienstag, Juni 13, 2006

    12. Juni 2006: Aktionen der ILO zum „Welttag gegen Kinderarbeit“

    Genf (Schweiz), 13.06.2006 – Der 12. Juni ist traditionell der Aktionstag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Kampf gegen Kinderarbeit. Weltweit werden immer noch 218 Millionen Kinder durch Kinderarbeit ausgebeutet. Aber es gibt auch Positives zu berichten: Zwischen 2000 und 2004 ging die Kinderarbeit um elf Prozent zurück.

    Diese Zahlen legte Frank Hagemann gestern in Genf der Öffentlichkeit vor. Frank Hagemann ist Mitverfasser und Leiter einer Arbeitsgruppe bei der ILO, die die Kinderarbeitsstatistik erstellt hat. Danach ist ein Sechstel aller Kinder weltweit in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig; in absoluten Zahlen: 191 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren. Das schließt auch solche Arbeitsverhältnisse ein, die von der ILO als legitim angesehen werden. Kinderarbeit im Sinne illegaler Beschäftigung von Kindern (im Alter von fünf bis 17 Jahren) beziffert die ILO mit 218 Millionen Kindern: ein Rückgang um 13,9 Prozent gegenüber der letzten Erhebung im Jahre 2004. Es gibt noch eine dritte Kategorie von Kinderarbeit, die die ILO als gefährlich und gesundheitsschädigend einstuft. In dieser schlimmsten Form von Kinderausbeutung sind weltweit immer noch 126 Millionen Kinder tätig, das sind 45 Millionen Kinder weniger als vier Jahre vorher. Zu dieser Kategorie gehören Tätigkeiten in Bergwerken, Steinbrüchen oder in der Prostitution. Der deutlichste Rückgang wurde dabei in der Altersgruppe der unter 14-Jährigen verzeichnet. Hier gingen die Zahlen um 33 Prozent zurück.

    Die Zahlen veranlassten den ILO-Generaldirektor Juan Somavia zu der optimistischen Erwartung, das Ende der Kinderarbeit sei in Reichweite gerückt: „Auch wenn der Kampf gegen Kinderarbeit weiterhin eine gewaltige Herausforderung darstellt, so sind wir doch auf dem richtigen Weg. Wir können die schlimmsten Formen innerhalb eines Jahrzehnts beenden, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren, letztlich Kinderarbeit vollständig abzuschaffen.“

    Auch regional gab es erhebliche Unterschiede in der Abnahme der Kinderarbeit. Der stärkste Rückgang erfolgte in den Ländern Südamerikas und der Karibik. Nur noch fünf Prozent der Kinder müssen hier unter den Bedingungen der Kinderarbeit leiden. Der Rückgang von Kinderarbeitsverhältnissen betrug hier rund 66 Prozent. Die meisten Kinder müssen in Afrika südlich der Sahara arbeiten. Allein 26 Prozent (50 Millionen) der Kinder arbeiten hier.

    30 Mitgliedsstaaten der ILO haben für sich bereits das Jahr 2016 als Zielmarke definiert. Bis dahin wollen diese Staaten die Kinderarbeit beseitigen. Durch die Ratifizierung der ILO-Konvention 182 verpflichten sich die Staaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Zurzeit haben 161 Länder die ILO-Konvention ratifiziert, darunter auch Deutschland.

    Die IlO-Konvention Nr. 138 verpflichtet die Länder, ein bestimmtes Mindestalter für die Zulässigkeit von Kinderarbeit gesetzlich festzuschreiben. Dieses Mindestalter ist von den unterzeichnenden Ländern unterschiedlich definiert. Das zulässige Mindestalter variiert zwischen 14 und 16 Jahren. Diese Konvention ist von 145 Ländern ratifiziert worden.

    Ein Bereich, in dem besonders viel Kinderarbeit stattfand, war traditionell die Textilindustrie. Auch hier hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert. Nicht zuletzt auch wegen der Einführung so genannter Gütesiegel, wie dem Rugmark-Siegel, mit dem Teppiche gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. An diesem Projekt beteiligen sich besonders Indien, Pakistan und Nepal erfolgreich. Entsprechende Initiativen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützt auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einer Erklärung vom 9. Juni 2006. Die Kommission begrüßt ausdrücklich Projekte, die über eine Zertifizierung von Waren das Kaufverhalten beeinflussen sollen, wie „XertifiX“ (dessen Vorsitzender der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist), mit dem Steine aus Steinbrüchen in Indien gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Entsprechende Initiativen auch auf kommunaler und Länderebene sollen propagiert und unterstützt werden. Außerdem spricht sich die Kommission für die weitere Propagierung der ILO-Konventionen 138 und 182 aus, die im engen Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen.

    Die Internationale Arbeitsorganisation hielt zwischen dem achten und zwölften Juni in Genf verschiedene Diskussions- und Informationsveranstaltungen auf Ministerebene ab. In diesem Rahmen fanden verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen statt, die auf das Problem der Kinderarbeit aufmerksam machen sollten. Auch weltweit gab es Aktionen gegen die Kinderarbeit in den Mitgliedsländern dieser UNO-Sonderorganisation, in deren Mittelpunkt der Bericht zur Kinderarbeit stand. Diese Aktivitäten begleiten die 95. Internationale Arbeitskonferenz (ILC), die vom 31. Mai bis 16. Juni in Genf stattfindet. Hier treffen sich die Vertreter der 178 Mitgliedsländer der ILO zu ihrem Jahrestreffen. +wikinews+

    Dienstag, Juli 19, 2005

    Kinder als Verbraucher – Kinderkommission fordert mehr Aufklärung

    Berlin (Deutschland), 19.07.2005 – Kinder und Jugendliche bilden eine Gruppe von Verbrauchern, die immer mehr ins Blickfeld der Marketingstrategen rückt. Sie verfügen über eine Kaufkraft von rund sechs Milliarden Euro. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages hervor. Auf der anderen Seite hätten Kinder und Jugendliche nur in geringem Maße Kompetenzen im Umgang mit dem Geld erworben.

    Die Kinderkommission bezieht sich auf eine Untersuchung des Instituts für Jugendforschung in München. Danach verfügen die 6- bis 13-jährigen Kinder im Durchschnitt über Sparguthaben von 612 Euro; gesamtwirtschaftlich kommt diese Altersgruppe so auf ein Barvermögen von 3,73 Milliarden Euro. Auf Platz eins der Wunschträume, die mit dem Ersparten erfüllt werden sollen, steht das eigene Handy. Erst danach folgen Spielzeug, Kleidung und Schuhe. Zu dem Guthaben auf Sparkonten zählen die Forscher dann noch Taschengeld und Geldgeschenke zu Weihnachten und Geburtstagen hinzu, so dass sie auf insgesamt über sechs Milliarden Euro Kaufkraft kommen. Außerdem beeinflussen Kinder immer stärker auch das Kaufverhalten ihrer Eltern.

    Die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche immer stärker ins Visier der Werbeindustrie geraten, hat auch eine Kehrseite. Mehr als jeder zehnte 13- bis 17-Jährige sei nach der Untersuchung des Instituts verschuldet. Die Forscher machten dafür die mangelhafte Aufklärung in Bildungsinstitutionen und die Tabuisierung des Themas im Elternhaus verantwortlich.

    Im Zusammenhang mit dem vorhandenen Unwissen der Kinder und Jugendlichen über Geldangelegenheiten fordert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages „offenen Umgang mit Geldangelegenheiten“. Daraus leitet die Kommission einige Forderungen an Bildungsträger und Eltern ab:

    An die Eltern gerichtet, fordert die Kommission mehr Offenheit in Geldangelegenheiten gegenüber ihren Kindern, ein altersangemessenes, regelmäßiges Taschengeld. Dieses fördere die Kompetenz im Umgang mit Geld. Das Fernsehen wird aufgefordert, die Themen Sparen, Schulden und Börse in kinder- und jugendgerechter Form aufzugreifen. Von den Schulen verlangt die Kinderkommission, mehr „Lebenshaltungskompetenzen und kritisches Verbraucherwissen“ in den Fächern Hauswirtschaft und Arbeitslehre zu vermitteln. Schuldnerberatungen sollten in allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen als Gesprächspartner stärker einbezogen werden. +wikinews+