Montag, Juni 27, 2005

Muttermilch bleibt die beste Ernährung für Säuglinge

Hannover (Deutschland), 27.06.2005 – Medien und Manipulation. Wie die Medien junge Eltern verunsichern. Für viele Menschen sind Medien die erste Anlaufstelle bei ihrer Meinungsbildung. Dabei wird oft vergessen, dass - im Gegensatz zu einem Lexikon oder einem wissenschaftlichen Nachschlagewerk - Medien nicht den Anspruch haben, umfassend zu informieren. Es gelangt nur das ins öffentliche Bewusstsein, was in den Medien berichtet wird. Der Philosoph Arthur Schopenhauer hat treffend gesagt: „Die Macht der Zeitung besteht im Weglassen.“ Die Öffentlichkeit wird durch das Setzen von Schwerpunktthemen manipuliert. Informationen werden ausgewählt, andere verschwiegen oder nur einseitig wiedergegeben. Ein aktuelles Beispiel dieser Manipulation ist der Umgang mit der Studie vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND).

Anliegen des BUND war es, mit der Veröffentlichung ihrer Studie am 14. Juni 2005 auf eine verfehlte Chemikalienpolitik hinzuweisen: „In vielen alltäglichen Dingen stecken giftige Chemikalien. In der Tagescreme ebenso wie im Babyfläschchen oder im neuen T-Shirt. Über die Jahre sammeln wir einen ganzen Giftcocktail in unserem Körper an – und nehmen unbewusst ein erhöhtes Krebsrisiko, Allergien oder Unfruchtbarkeit in Kauf. Das Unglaubliche daran: Wir wissen so gut wie nichts über die Schadstoffe, mit denen wir es zu tun haben. Für 95 Prozent der vermarkteten Chemikalien fehlen selbst die grundlegendsten Informationen.“

Dass es so nicht weitergehen kann, haben mittlerweile auch die Politiker begriffen. Mit dem für 2006 geplanten Chemikaliengesetz REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) sollen europaweit Bürger und Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien geschützt werden. Der Grundgedanke: „Die chemische Industrie soll die Unbedenklichkeit ihrer Stoffe nachweisen – erst dann darf weiter vermarktet werden. Die Kosten dafür sind überschaubar, der Nutzen für unsere Gesundheit gar nicht hoch genug einzuschätzen.“ - so der BUND. Medien geben zur Zeit jedoch nur wieder, dass die Muttermilch belastet ist. Dass dies der Babynahrungsindustrie sehr entgegenkommt, ist naheliegend. Durch niedrige Geburtenraten und vermehrtes Stillen ist der Verkauf von Anfangsnahrung für Säuglinge zurückgegangen. Leider ist es so, dass unsere gesamte Umwelt belastet ist. Über die Muttermilch erreichen die Fremdstoffe, die die Mutter in ihrem Leben gespeichert hat, auch das Kind. Inzwischen wurden 350 verschiedene Fremdstoffe in der Muttermilch nachgewiesen, wieviel davon jedoch von den gestillten Kindern tatsächlich vom Organismus aufgenommen wird, ist weitgehend unbekannt. Dabei beginnen die Belastungen nicht erst mit dem Stillen, sondern bereits im Mutterleib, da die Fremdstoffe der Mutter das Kind über die Plazentaschranke erreichen. Niemand würde deshalb einer Mutter raten, nicht schwanger zu werden oder eine Schwangerschaft vorzeitig zu beenden. Unabhängig vom Stillen erfolgt die Belastung durch den Verzehr pestizidbelasteter Lebensmittel, über die Haut und die Atemluft durch Innenraum- und Außenluftbelastungen sowie durch die Aufnahme von Chemikalien, die in Gegenständen des alltäglichen Lebens stecken. Muttermilch ist ein idealer Bioindikator für die Belastung der Umwelt. Das gilt besonders für Stoffe, die sich bevorzugt in fetthaltigen Medien anreichern. Deshalb – und weil Muttermilch im Gegensatz zu Fettgewebsproben aus dem Körper von Erwachsenen leicht zu gewinnen ist – wird diese Bioindikatorfunktion gern genutzt. Die Muttermilchanalysen, die seit Mitte der achtziger Jahre durchgeführt werden, zeigen, dass die Trends für viele Chemikalien seit mehr als 15 Jahren rückläufig sind. Deshalb empfiehlt die Nationale Stillkommission Deutschlands das uneingeschränkte Stillen, „ohne wenn und aber“. „Für Säuglinge gibt es keine gesündere Nahrung als Muttermilch - die Industrie bringt bis heute kein Produkt zustande, das Kinder in den ersten Lebensmonaten auch nur annähernd so gut ernährt und vor Krankheiten schützt“, so das Niedersächsische Sozialministerium im Januar 2005. Muttermilch schützt den Säugling nicht nur im ersten Lebensjahr vor Infektionen, gestillte Säuglinge neigen im späteren Leben auch weniger zu Übergewicht. Übergewicht ist in Deutschland bei immer mehr Kindern zu sehen und bringt nachfolgende Erkrankungen und Kosten für die Gesellschaft mit sich. Gerade deshalb sollte das Stillen weiter gefördert werden.

Wenn in der Tageszeitung vom 20.06.2005 zu lesen ist‚ „Säuglinge sollten nach Ansicht des Berufsverbands der Umweltmediziner nur drei Monate gestillt werden“ – so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Kurt Müller, am 19.06.2005 in der Fernsehsendung „ZDF-Umwelt“ -, dann sind die Mitglieder des Berufsverbandes der Umweltmediziner über das Stillen und Muttermilchernährung nicht richtig informiert und können sich gern an unseren Berufsverband wenden. Trotz der einseitigen und somit manipulierenden Meinung der Medien bleibt es bei der globalen Strategie für die Säuglings- und Kleinkinderernährung: „Stillen ist unübertroffen darin, ideale Nahrung für gesundes Wachstum und Entwicklung von Säuglingen zu liefern. Es ist außerdem wesentlicher Bestandteil des Fortpflanzungsprozesses mit wichtigen Auswirkungen auf die Gesundheit der Mütter.“

Als weltweite Gesundheitsempfehlung sollten Säuglinge während der ersten sechs Lebensmonate ausschließlich gestillt werden, um optimales Wachstum, Entwicklung und Gesundheit zu erlangen. Anschließend sollten Säuglinge angemessene und sichere Beikost erhalten, um ihre wachsenden Nahrungsbedürfnisse zu befriedigen, wobei gleichzeitig das Stillen bis zum Alter von zwei Jahren oder darüber hinaus fortgeführt wird. Allerdings sollten wir alles dafür tun, unsere Umwelt vor schädlichen Chemikalien zu schützen, unter anderem auch deshalb, damit die Muttermilch in Zukunft weniger Fremdstoffe enthält. +wikinews+

Mittwoch, März 09, 2005

2004 mehr "Abtreibungen" als 2003

Berlin (Deutschland), 09.03.2005 - Im Jahr 2004 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 129.600 Föten abgetrieben worden. Dies sind 1,3 Prozent mehr als 2003.

Drei Viertel der betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 35 Jahre alt. Die Zahl der minderjährigen Mädchen, die ihr Kind abtreiben ließen, ist mit sechs Prozent im Vergleich zu 6,1 Prozent im Jahr 2003 nahezu konstant geblieben. Fast alle Abtreibungen wurden nach den in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Schwangerenkonfliktsberatungsregeln durchgeführt. Bei nur drei Prozent aller Abtreibungen gab es medizinische Gründe. Etwas weniger als die Hälfte der Frauen hatte vor der Abtreibung noch keine Kinder.
Die Zahl der Lebendgeburten lag bei 712.000 und damit 0,5 Prozent niedriger als 2003. +wikinews+
  • "Abtreibung"?
  • Mittwoch, Januar 30, 2002

    BVerfG: Keine Doppelnamen für Kinder

    Ausschluss von Doppelnamen für Kinder verfassungskonform
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    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom
    heutigen Tage entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten
    ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
    Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage
    des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte
    des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom
    15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
    veröffentlicht ist.

    Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht
    aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes
    oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht
    geführt wird - das Kind nur entweder den Nachnamen der Mutter oder den
    des Vaters erhalten kann.

    Der Gesetzgeber durfte sich bei der Regelung des Namensrechts für diese
    Gestaltung entscheiden.

    Das Gericht führt aus, dass der Geburtsname oder Familienname einer
    Person verschiedene Funktionen in der Gesellschaft erfüllen kann. Er
    kann die individuelle Zuordnung zum Einzelnen ermöglichen, gleichzeitig
    Abstammungslinien nachzeichnen und familiäre Zusammenhänge darstellen.
    Zur Erfüllung dieser Funktionen bedarf es der gesetzlichen Regelung.
    Diese ist vom Gesetzgeber in verfassungsrechtlich nicht zu
    beanstandender Weise vorgenommen worden.

    Der Geburtsname eines Kindes knüpft an den elterlichen Namen an.
    Nach dem geltenden Namensrecht können Eheleute einen gemeinsamen
    Ehenamen wählen oder ihre jeweiligen Geburtsnamen behalten, nicht aber
    einen Doppelnamen als Ehenamen führen. Diese Regelung berücksichtigt
    angemessen die Grundrechte der Namensträger. Einerseits kann die
    Verbundenheit der Eheleute durch die Wahl eines gemeinsamen Namens
    ausgedrückt werden, andererseits kann der Ehegatte, dessen Name nicht
    Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen hinzufügen.
    Maßgebend für diese Regelung und die daraus folgende Begrenzung des
    Familiennamens auf einen Namen waren für den Gesetzgeber die
    Konsequenzen (aus einer Zulassung von Doppelnamen) für die nächsten
    Generationen. Ließe man Doppelnamen als Familiennamen zu, würden diese
    - ohne Begrenzung - in den folgenden Generationen zu langen
    Namensketten anwachsen. Damit verlöre der Name für den Einzelnen die
    Qualität als identitätsstiftender Bezugspunkt. Gerade wegen dieser
    Funktion aber erfährt der Name verfassungsrechtlichen Schutz. Wenn der
    Gesetzgeber jedoch das Entstehen langer Namensketten verhindert, indem
    er nicht erst für nachfolgende Generationen das Zusammenfügen von Namen
    wieder begrenzt, sondern von vornherein nur einen gemeinsamen Ehenamen
    gestattet, ist dies eine mit der Verfassung in Einklang stehende
    Abwägung.

    Gleiches gilt für die Zulassung eines Doppelnamens als Geburtsname
    eines Kindes. Auch er führte in Folge zu Namensketten, die wiederum zu
    begrenzen wären. Die Betroffenheit würde so lediglich auf die nächste
    Generation verlagert. Eltern mit verschiedenen Doppelnamen könnten sich
    dann ebenfalls nicht vollständig im Kindesnamen dokumentieren, die
    Kinder hingegen könnten bei einer Heirat ihrerseits nicht den
    Geburtsdoppelnamen behalten und auch nicht vollständig dem Ehenamen
    hinzufügen. Angesichts dessen durfte der Gesetzgeber sich dafür
    entscheiden, in Abwägung der verschiedenen Grundrechtspositionen
    vorzusehen, dass für Kinder kein Doppelname aus beiden Elternnamen
    gebildet wird.

    Diese Regelung verletzt auch nicht das Recht auf freie Entfaltung der
    Persönlichkeit der Eltern oder der Kinder. Die eigene Wahl des
    Geburtsnamens ist nicht Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des
    Kindes. Der Wunsch, seinen Nachkommen den eigenen Namen mit auf den
    Lebensweg zu geben, findet im Persönlichkeitsrecht der Eltern keine
    Grundlage. Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet ihnen kein Bestimmungsrecht über
    einen anderen Menschen.

    Schließlich weist das Gericht darauf hin, dass die geltende Regelung
    des Namensrechts nicht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
    gewertet werden kann. Auch wenn es zutreffen mag, dass die überwiegende
    Mehrheit von Ehepaaren mit einem gemeinsamen Ehenamen den des Mannes
    führt und dass sich auch Eltern ohne Ehenamen zum größten Teil bei der
    Wahl des Geburtsnamens am Namen des Mannes orientieren, verstößt die
    gesetzliche Regelung nicht gegen die Verfassung. Soweit ersichtlich,
    gründet sich eine derartige Wahl vorwiegend nicht auf eine nachteilige
    Situation von Frauen, sondern auf vorfindliche Einstellungen in der
    Bevölkerung. Namensrechtlich sind die Voraussetzungen für einen Wandel
    dieser Vorstellungen gegeben. Es ist nicht ersichtlich, dass die
    Möglichkeit, Kindern nicht nur den Namen der Mutter als Geburtsnamen zu
    geben, sondern stattdessen auch einen aus dem Namen beider Eltern
    zusammengesetzten, einen entsprechenden Einstellungswandel wesentlich
    befördern würde.

    Urteil vom 30. Januar 2002 - Az. 1 BvL 23/96 -

    Karlsruhe, den 30. Januar 2002