Dienstag, Juli 22, 2014

"Wir sind Helden"

Ein Facebook-Eintrag erfreut sich großer Beliebtheit, der unseren Kindern erzählt, warum aus ihnen keine Helden werden können, während wir ohne so viele Gejammere und Fürsorge auszukommen hatten, z.B. ohne Fahrradhelm, ohne Sicherheitsgurt.

Ich möchte mal hoffen, dass unsere Kids sich nichts vormachen lassen, denn von uns "Helden" können heute viele nicht mehr mitreden, weil allein im Jahr 1970 auf deutschen Straßen fast 20.000 Menschen um ihr Leben kamen. Damals gab es kaum 17 Mio. Kraftfahrzeuge.

Heute gibt es fast 52 Mio. Kraftfahrzeuge und im vergangenen Jahr waren es 3.340 Verkehrstote.

Solche Entwicklung ist vielleicht schon eher Heldentat:-)

Mittwoch, September 18, 2013

Kindeswohl-Fragen zum Adoptionsrecht

Da keine der im Bundestag vertretenen Parteien den Alleinerziehenden pauschal die Kompetenz abzusprechen wagt, stellen sich folgende Fragen:

1. Warum wird dann solche Kompetenz zwei Männern oder zwei Frauen bestritten, obgleich sie praktisch doppelt anzunehmen wäre, obendrein es homosexuelle Eltern mit eigenen Kindern aus früheren Beziehungen oder Seitensprüngen gibt, die also "zulässig" sind?

2. Warum dürfen dann alleinstehende Frauen oder Männer keine Kinder adoptieren, obgleich ihnen niemand das "Kindermachen" zu verbieten wagt?

3. Warum dürfen dann unverheiratete Paare keine Kinder adoptieren, obgleich ihnen niemand das "Kindermachen" zu verbieten wagt?

Mir scheint, das geltende Adoptionsrecht hinkt dem gesellschaftlichen Bewusstsein zur Realität weit hinterher und wird für konservative Sexualvorstellungen instrumentalisiert, während für das Kindeswohl einzig entscheidend ist, ob Kinder glücklich machende Zuwendung erwartet werden kann.

Hingegen hätte ich Verständnis für Wartefristen, um Kinder vor übereilten Wünschen zu schützen, wenngleich solch Schutz für leibliche Kinder ein Ding der Unmöglichkeit wäre, aber im Adoptionsbereich ist das immerhin möglich, sollte dann auch genutzt werden.

Persönlicher Hintergrund: Ich habe Hochachtung vor Menschen, die aus nicht bloß egoistischen Gründen elternlose Kinder in Pflegschaft nehmen oder adoptieren, denn ich weiß aus Erfahrungen der eigenen Familie, des eigenen Bekanntenkreises und insbesondere aus Erfahrungen sogenannter "Heimkinder", wie kompliziert die Prozedere sind, in vielem leider auch kompliziert sein müssen, wie kompliziert auch familiäres Zusammenwachsen sein oder scheitern kann, so dass ich lieber darüber schreibe als es für mich Praxis werden dürfte, obgleich sich dann die Frage stellt, wie oft ich oder andere durch solche abweisende Haltung Kinder im Unglück belassen.

Statistischer Hintergrund: Allein in Deutschland gibt es mehr 65.000 "Heimkinder" (Stand 2011), sicherlich nicht alle "zur Adoption frei", aber wir leben in einer globalisierten Welt, die in vielen Regionen für Millionen elternloser Kinder vollends katastrophal ist, so dass sich Adoptionsfragen auch international stellen. Das könnte nebeneffektiv in armen Regionen demographisch und sozial entlasten und geburtenschwachen Regionen die dort typisch "späten Kinderwünsche" erfüllen, wenngleich in jeder Möglichkeit auch Missbrauchsrisiken sind, die allerdings eingedämmt wären, wenn die gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung für das Kindeswohl gleichermaßen Bedeutung beigemessen würde wie den Selbstbestimmungsansprüchen aus unserem Familienbegriff.

Mittwoch, Juli 31, 2013

Zur Polemik gegen das "Betreuungsgeld"

@Gernot Erler (SPD), auch ich bin gegen das "Betreuungsgeld", aber vollkommen klar ist, dass es nahezu alle beanspruchen werden, die es beanspruchen können - und sogar Kinder aus Kitas nehmen werden, um es einzustreichen. Darum halte ich die Häme wegen der zunächst niedrigen Antragszahlen für sowat von bescheuert, wie Politik eben oft nur Kurzsichtigkeit ist, denn auch die SPD wird diese dann eingeführten Zahlungen nicht einfach streichen können, wie es Steinbrück für den Fall seines Wahlsieges verspricht, sondern teuer kompensieren.

Donnerstag, März 21, 2013

Spät: Australien bereut Zwangsadoptionen

Zwischen 1951 und 1975 wurden unverheirateten Müttern in Australien etwa 225.000 Kinder weggenommen und zur Adoption freigegeben. Jetzt bat die australische Premierministerin Julia Gillard diese Mütter und Kinder um Entschuldigung für dieses massenweise begangene Verbrechen gegen Menschlichkeit, das jahrzehntelang mit vermeintlich "christlichen Geboten" gerechtfertigt wurde. Zwangsadoptionen gab es überdies aus rassistischen und demographiepolitischen Gründen schon viel länger gegen die australischen Ureinwohner. Die in weißen Familien zwangsadoptierten Aborigines wurden zu "Mischlingskindern" umdefiniert und in "Missionsschulen" zu "weißen Werten" umerzogen.

Dienstag, September 25, 2012

Deutschland 2011: 65.000 "Heimkinder"

WIESBADEN – Bundesweit lebten Ende 2011 mehr als 65 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 11 % mehr als Ende 2008. Als Hauptgrund für die Erziehung in einem Heim wurde mit 20 % am häufigsten die (mögliche) Gefährdung des Kindeswohls genannt. Danach folgte mit 16 % die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten. Die unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Familie war in 12 % der Fälle der Hauptgrund.

Dienstag, Dezember 28, 2010

GEMA will Kindergärten abkassieren

Für das Singen urheberrechtlich geschützter Titel in Kindergärten möchte die GEMA Gebühren kassieren. Unklar bislang, wie das genau verwaltet werden soll. In einigen Meldungen heißt es, dass die GEMA Rahmenverträge mit den Kindergarten-Trägern anstrebe, da sonst in den Einrichtungen akribisch Buch geführt werden müsse, z.B. "Karaoke"-Veranstaltungen, ...

Die Politik ist aufzufordern, dem Gebührenhunger der GEMA unmissverständliche Grenzen zu setzen, sonst müssen wir demnächst auch noch mit der GEMA abrechnen, was auf Kindergeburtstagen gesungen (="verwertet") wird.

Sobald sich die Atemluft abpacken lässt, wird sie in Pfandflaschen kommen, wenn wir nicht beginnen, die Freiheit gegen die Vermarktungskultur zu verteidigen.

Markus Rabanus >> Diskussion

Mittwoch, Juli 21, 2010

Kristina Schröder: "Kita-Ausbauziel ist realistisch"

Bundesfamilienministerin fordert Länder und Kommunen zur Einhaltung der gemeinsamen Verpflichtung auf / Zusätzliche 400 Millionen für Qualität der Kinderbetreuung

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Ersten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes verabschiedet. Nach den Ergebnissen des Zwischenberichts sind in den drei Altersjahrgängen vor dem dritten Geburtstag eines Kindes die Elternwünsche nach Betreuungsangeboten sehr unterschiedlich. Im ersten Lebensjahr ist die Betreuungsquote im Jahr 2009 auf 2,3 Prozent zurückgegangen, während ein Fünftel der einjährigen und 40 Prozent der zweijährigen Kinder Betreuungsangebote nutzten. Daraus kann abgeleitet werden: Wenn das 35-Prozent-Ziel im Jahr 2013 erreicht sein wird, können einem Drittel der Einjährigen und zwei Dritteln der Zweijährigen ein Betreuungsplatz angeboten werden - selbst dann, wenn sich die Betreuungsquote für Kinder im ersten Lebensjahr auf fünf Prozent mehr als verdoppelt.

"Das Ausbauziel von 35 Prozent ist realistisch, das zeigen die aktuellen Zahlen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Mittwoch in Berlin. "Mit Blick auf die demographische Entwicklung könnten wir bis 2013 sogar auf 38 Prozent kommen. Um das Ausbauziel zu erreichen, müssen aber alle Verantwortlichen ihre Zusagen einhalten und sich engagieren. Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Milliarden Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten. Länder und Kommunen müssen sich ihrer Verpflichtung ebenso stellen. Diese Verlässlichkeit erwarten die Familien zu Recht."

Gleichzeitig kündigte die Ministerin an, in den nächsten vier Jahren zusätzlich insgesamt rund 400 Millionen Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu investieren. "Die Kita legt den Grundstein dafür, dass Kinder später in der Schule und in der Ausbildung erfolgreich sind. Deshalb werden wir mit einer bundesweiten Initiative dafür sorgen, die Sprach- und Integrationsförderung durch qualifiziertes, zusätzliches Personal in den Kitas zu verbessern", so Kristina Schröder. Die Mittel fließen in 4000 Schwerpunkt-Kitas und sollen vor allem in sozialen Brennpunkten dazu beitragen, faire Chancen für alle Kinder zu schaffen.

Bis zum Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben, nämlich insgesamt 750.000 Plätze. Von den vier Milliarden Euro, die der Bund finanziert, fließen 2,15 Milliarden in das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" und 1,85 Milliarden Euro in die Betriebskosten. Mit dem Investitionsprogramm beteiligt sich der Bund bis 2013 mit mehr als der Hälfte an den Kosten für neue oder gesicherte Kita-Plätze. "Durch die Unterstützung des Bundes hat der Kita-Ausbau entscheidend Fahrt aufgenommen. Das sieht man daran, dass sich die Höhe der von den Ländern bewilligten Fördermittel im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat. Mit dem Investitionsprogramm liegen wir also voll im Zeitplan", so Kristina Schröder. Schon vor Erreichen der Halbzeit Ende 2010 sind bereits mehr als die Hälfte der Mittel für konkrete Projekte eingeplant. Ebenfalls ab 2013 wird der Rechtsanspruch auf frühe Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt werden. Ab dem Jahr 2014 beteiligt sich der Bund dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten. Damit unterstützt er die Länder bei der Gewährleistung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Mittwoch, Juli 07, 2010

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: "Für unsere Kinder sparen - nicht an unseren Kindern."

Bundeskabinett beschließt Bundeshaushalt. Bundesfamilienministerium investiert mehr als 400 Millionen Euro zusätzlich in die frühkindliche Bildung

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bundeshaushalt für das Jahr 2011 beschlossen. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu mit den Beschlüssen beim Elterngeld einen wichtigen Sparbeitrag geleistet. So soll das Elterngeld zukünftig im SGB II angerechnet und im oberen Segment des Eltergeldbezuges die Ersatzrate von 67% auf 65% gesenkt werden. Gleichzeitig sieht der heute beschlossene Haushaltsentwurf vor, dass in den nächsten vier Jahren zusätzlich insgesamt rund 400 Millionen Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investiert werden. Von den Sparbemühungen ausgenommen wurde das Sondervermögen zum Kita-Ausbau.

"Das Kabinett hat das Sparpaket einvernehmlich verabschiedet und daran halte ich mich", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Die Einschnitte beim Elterngeld sind uns nicht leicht gefallen. Aber sie sind richtig. Gerade in SGB II - Paarbedarfsgemeinschaften führt der Bezug von Elterngeld zu negativen Erwerbsanreizen. Weitere Sparmöglichkeiten gibt es beim Elterngeld jedoch nicht. Ich habe dafür gekämpft, dass das Eltergeld in seiner Grundstruktur dauerhaft gesichert wird. Der Höchstbetrag von 1800 Euro bleibt. Er ist unverzichtbar, wenn das Elterngeld gerade auch für Väter attraktiv bleiben soll. Familien brauchen Verlässlichkeit und nicht immer neue Sparvorschläge."

Die Haushaltsverhandlungen standen für die Bundesfamilienministerin unter dem Motto: "Für unsere Kinder sparen, nicht an unseren Kindern." Deshalb sieht der heute beschlossene Haushaltsentwurf auch vor, dass in den nächsten vier Jahren zusätzlich insgesamt rund 400 Millionen Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investiert werden. "Ich habe immer gesagt: Wir alle müssen sparen, aber wir müssen das intelligent machen. Es geht nicht um das Sparen allein des Sparens willen, sondern es geht darum, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sichern. Deswegen sparen wir nicht nur, sondern wir investieren zugleich ganz gezielt in die frühkindliche Bildung und Sprachförderung und helfen so allen Kindern von Anfang an eine faire Chance in ihrem Leben zu bekommen", so Kristina Schröder. "Ich möchte deshalb mit einer bundesweiten Initiative dafür sorgen, die Sprach- und Integrationsförderung durch qualifiziertes, zusätzliches Personal in den Kitas zu verbessern."

Ein weiterer Erfolg für die Familien in Deutschland: Das Sondervermögen für den Kita-Ausbau wurde von den Sparbemühungen ausgenommen. Familienministerin Kristina Schröder: "Es bleibt dabei: Bis zum Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Im gleichen Jahr wird der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab vollendetem erstem Lebensjahr eingeführt werden. Von den Kosten des Ausbaus bis zum Jahr 2013 trägt der Bund mit vier Milliarden Euro rund ein Drittel. Ab dem Jahr 2014 beteiligt sich der Bund dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten. Wir halten uns an unser Versprechen."

Weitere Informationen zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Familien finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de und www.familien-wegweiser.de

Freitag, April 16, 2010

Unaufrichtigkeit: Mixas Watsch'n

Nachdem der Augsburger Bischof Walter Mixa wochenlang dementierte, Kinder geschlagen zu haben ("zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt habe"), kommt er nun mit dem Spruch, dass er "nicht ausschließen" könne, "die oder andere Watsch'n" verteilt zu haben.
Vergesslichkeit? Wohl eher typisch für einen oberflächlichen Umgang mit solchen Themen, mit Gewissensfragen. Als nächstes kommt vielleicht noch die "persönliche Entschuldigung", vorerst rechtfertigt er sich damit, dass Ohrfeigen "damals ganz normal" waren.
Und tatsächlich war es eine Normalität mit gesetzlichem Rückhalt. Nur müsste auch Herrn Mixa der Unterschied zwischen Normalität und Moralität geläufig sein. Und es interessiert ihn wahrscheinlich auch nicht, auf welche Weise die Gesellschaft zu gewaltloseren Umgangsnormen fand, welchen Anteil er daran oder dagegen hatte - und welchen Anteil die von ihm so oft verleumdeten "68er".
Es wird Zeit, dass die Katholiken für Augsburg einen neuen "Hirten" fordern und Walter Mixa in die Rente schicken, aber eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass die religiösen Institutionen für gesellschaftlichen Fortschritt sorgen - so auch nicht in der gegenwärtigen Debatte um Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Kinder.

Markus Rabanus >> Diskussion

Dienstag, Juni 16, 2009

Erwachsenen-Medikation für Kinder?

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG) kritisiert, dass noch immer nicht ausreichend kindgerechte Medikamente hergestellt werden und fordert die Politiker und Industrie zum raschen Handeln.

Freitag, Juni 12, 2009

UNICEF zur Kinderarbeit

Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni

Vor dem Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni rufen heute bundesweit Tausende jugendliche und erwachsene UNICEF-Freiwillige mit Aktionen in mehr als 80 Städten dazu auf, ausbeuterische Kinderarbeit zu stoppen. UNICEF schätzt, dass weltweit 158 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten müssen. Viele von ihnen schuften unter gesundheitsschädlichen Bedingungen - in Fabriken, in Steinbrüchen oder auf Plantagen. „Gebt Mädchen ein Chance - beendet ausbeuterische Kinderarbeit“ lautet das Motto des Welttags gegen Kinderarbeit in diesem Jahr. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation sind 45 Prozent der Kinderarbeiter Mädchen. Sie müssen besonders häufig für niedrigen Lohn arbeiten.

In Berlin gestaltet UNICEF Deutschland gemeinsam mit TransFair, dem Verein, der in Deutschland das Fairtrade-Siegel vergibt, die zentrale Aktion des Tages vor dem Brandenburger Tor. Junge Aktivistinnen der beiden Organisationen demonstrieren gemeinsam mit Top-Model Eva Padberg. Ihre Botschaft lautet: Stoppt die Ausbeutung von Mädchen und Jungen durch Kinderarbeit.

„Millionen Mädchen schuften in der Landwirtschaft, in der Industrie oder privaten Haushalten - oft zehn oder zwölf Stunden täglich. Das ist gefährlich für ihre Gesundheit. Es nimmt ihnen jede Chance, zur Schule zu gehen. Es ist extrem unfair“, sagte UNICEF-Repräsentantin Eva Padberg.

„Umfragen zeigen, dass die Verbraucher mehr Angebote aus fairer Produktion wünschen. Handel und Hersteller sollten darauf endlich verstärkt reagieren“, sagte TransFair-Geschäftsführer Dieter Overath.

„Bildung ist der stärkste Schutz gegen Kinderarbeit. Aber auch die Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass auch Zulieferer und Subunternehmer Sozialstandards einhalten“, sagte der UNICEF-Vorsitzende Dr. Jürgen Heraeus.

TransFair und UNICEF haben die Aktion „Stoppt Ausbeutung“ im November vergangenen Jahres zusammen mit UNICEF-Schirmherrin Eva Luise Köhler gestartet. Seitdem wurden rund 100 deutsche Handels- und Textilunternehmen angeschrieben mit der Bitte, gemeinsam geeignete Strategien gegen die Ausbeutung von Kindern zu entwickeln. Einige reagierten positiv - viele antworteten bisher nicht. Mit ihren Aktionen in mehr als 80 Städten wollen die UNICEF-Freiwilligen Verbraucher und Unternehmen sensibilisieren. Gleichzeitig werben sie dafür, UNICEF-Hilfsprojekte gegen ausbeuterische Kinderarbeit in Indien, Burkina Faso, Ecuador und auf den Philippinen zu unterstützen.

In Ecuador müssen 600.000 Kinder und Jugendliche mitarbeiten, um ihre Familien zu unterstützen. Besonders hart ist die Arbeit auf den Müllkippen. Für Tausende Familien ist das Sammeln und Sortieren von Müll die einzige Einnahmequelle.
UNICEF unterstützt in acht Städten Anlaufstellen für arbeitende Kinder. Sie erhalten dort auch Schulmaterial, Bücher und Schuluniformen.

Im südindischen Bundesstaat Andhra Pradesh arbeiten rund 200.000 Kinder - vor allem Mädchen - in der Produktion von Baumwollsaatgut. Die Baumwollsaaten werden mühevoll per Hand gekreuzt. Dabei atmen die Kinder die Pestizide ein, mit denen die Pflanzen behandelt wurden. UNICEF hat in über hundert Dörfern ein Programm gestartet, das es jedem Kind ermöglicht, zur Schule zu gehen. Die Kinder erhalten kostenloses Schulmaterial. In so genannten Brückenschulen können sie verpassten Unterrichtstoff nachholen. UNICEF hilft, die Schulen besser auszustatten und unterstützt Mädchenclubs. Dort klären Mädchen Gleichaltrige über die Gefahren der ausbeuterischen Arbeit auf und übernehmen eine aktive Rolle in ihren Gemeinden.

Dienstag, Juni 10, 2008

Sexuelle Ausbeutung von Kindern

Vorbereitungskonferenz zum dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern in Berlin; Kinder sind unverkäuflich! Aufruf gegen Kinderpornografie und Kinderhandel mit Hilde Johnson und Katja Riemann

UNICEF und die Kinderschutzorganisation ECPAT fordern die Bundesregierung, Internetprovider und Öffentlichkeit zum verstärkten Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern auf.
„Kinderpornografie und Kinderhandel haben sich zu riesigen Märkten mit enormen Gewinnspannen entwickelt“, sagte die stellvertretende UNICEF-Direktorin Hilde Johnson in Berlin bei der Konferenz „Kinder sind unverkäuflich!“.
Die von UNICEF, ECPAT und der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Tagung dient der Vorbereitung des dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro. Die Vereinten Nationen schätzen, dass weltweit 1,8 Millionen Kinder zu Prostitution und Pornografie gezwungen werden. Rund 1,2 Millionen Mädchen und Jungen jährlich fallen Menschenhändlern zum Opfer. „Von daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen kriminelle internationale Netzwerke verstärkt wird“, sagte Hilde Johnson.
„Täglich werden weltweit mehr als 3.000 Mädchen und Jungen wie Ware verkauft.
Deutschland sollte Vorreiter sein beim Kampf gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung“, sagte die Schauspielerin und UNICEF-Unterstützerin Katja Riemann. „Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Ratifizierung des einschlägigen Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.“
„Das Internet ist eine zunehmende Gefahr auch für Kinder in Deutschland. Zehntausende Konsumenten von Kinderpornografie heizen die Nachfrage nach pornografischen Darstellungen mit Kindern an und fördern den damit stets verbundenen Missbrauch“, sagte die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, Mechtild Maurer.
„Mir als Jugendvertreterin ist wichtig für uns selbst einzustehen und unsere Erfahrungen und kreativen Ideen in die Bekämpfung der Verletzung von Kinderrechten einzubringen. Wir wollen echte Solidarität und Beteiligung an Entscheidungen“, fordert Catharina Schymczyk, Jugendvertreterin von ECPAT Deutschland.
Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein kriminelles Geschäft,das nur zu einem Bruchteil aufgedeckt wird. Angaben zum Ausmaß beruhen daher meist auf Schätzungen:

  • Die Bundesregierung ging bereits 2003 davon aus, dass drei Millionen kinderpornografische Bilder im Netz vorhanden sind. Da die Nutzung des Internets in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen hat, dürfte auch die Zahl der kinderpornografischen Bilder deutlich gestiegen sein.

  • In Nepal werden nach Schätzungen von UNICEF jährlich 12.000 Kinder, vor allem Mädchen, innerhalb des Landes oder nach Indien und andere Nachbarländer in Bordelle verkauft.

Tatort Internet

Das Internet ist ein Treffpunkt für Täter geworden, die Bilder handeln und tauschen. Sie bieten Kinder gegen Geld zum sexuellen Missbrauch an und geben Warnungen vor strafrechtlicher Verfolgung weiter. Die Anonymität im Netz macht es den Tätern leicht. Jeder kann unkontrolliert Bilder und Videos einstellen und Kontakte knüpfen, ohne seine wahre Identität preiszugeben.
Lehrer, Eltern und Kinder wissen zu wenig über die Risiken des Internet. Mädchen und Jungen bringen sich ahnungslos in Gefahr, indem sie persönliche Daten und Bilder ins Netz stellen. Deutsche Schüler verbringen im Durchschnitt rund 70 Minuten an einem normalen Werktag im Chatroom, 122 Minuten am Wochenende oder während der Ferien.
Viele Pädophile nutzen Chatrooms für ihre Zwecke, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben. In einer Studie der Universität Köln gaben 38 Prozent der befragten Jugendlichen an, gegen ihren Willen nach sexuellen Dingen gefragt worden zu sein. Mehr als jede/r Zehnte bekam unaufgefordert Nacktfotos zugesandt, fünf Prozent erhielten Pornofilme und acht Prozent wurden zu sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgefordert.

Tatort Ferienparadies

Fernreisenden – vor allem in ärmere Länder – wird die sexuelle Annäherung an Minderjährige oft leicht gemacht. Allein in Asien werden mindestens eine Million Kinder jedes Jahr für die Prostitution missbraucht. Unter den Kunden sind Einheimische ebenso wie Sex-Touristen, denen es oft an jedem Unrechtsbewusstsein fehlt. Sie rechtfertigen sich damit, den Kindern mit ihrem Geld noch etwas Gutes getan zu haben. Oder sie entschuldigen ihr Verhalten damit, dass Kinder in bestimmten Ländern viel früher bereit zum Sex seien. Zudem machen neben den Kunden noch eine Vielzahl weiterer Menschen mit den Kindern Profit - von den kriminellen Kinderhändlern über Zuhälter bis hin zu Taxifahrern und Reiseleitern, die Tipps geben.

November 2008 - dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern war Thema der Welt-Konferenzen in Stockholm 1996 und Yokohama 2001. Inzwischen ächten zahlreiche internationale Übereinkommen und Protokolle Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung. Vom 25. bis zum 28. November 2008 geht es beim dritten Weltkongress in Rio de Janeiro darum, konkrete Ziele festzulegen, um diesen schweren Menschenrechtsverletzungen wirksamer zu begegnen. Über den Erfolg des Weltkongresses entscheiden die Vorbereitungen auf nationaler Ebene maßgeblich mit.

Die Forderungen von ECPAT und UNICEF Deutschland

  • ECPAT und UNICEF Deutschland fordern die Bundesregierung auf, den Weltkongress hochrangig zu besetzen und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in Rio de Janeiro wirksame Fortschritte für den Schutz von Kindern erzielt werden.

  • Deutschland muss endlich das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie ratifizieren.

  • Internetprovider und Plattformen müssen dafür sorgen, dass kinderpornografische Inhalte umgehend aus dem Netz genommen werden und die Strafverfolgungsbehörden bei der Tätersuche unterstützen.

  • Kinder müssen über die Risiken von Internet und Chatrooms Bescheid wissen. Lehrer und Eltern sind aufgefordert, sich selbst zu informieren und ihre Kinder zu schützen.

  • Minderjährige Prostituierte aus dem Ausland brauchen in Deutschland Schutz und Hilfe, besonders wenn sie als Zeugen gegen Menschenhändler und Zuhälter aussagen. Eine Abschiebung sollte unter allen Umständen vermieden werden.

Weitere Infos im Internet unter www.unicef.de und www.ecpat.de

Mittwoch, Dezember 19, 2007

Zypries für konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern

Presseerklärung - Berlin, 19. Dezember 2007

In den vergangenen Monaten sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder beraten heute über Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Bundesjustizministerin Zypries hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um gefährdete Kinder effektiv zu schützen.

„Die tragischen Fälle in den letzten Monaten haben erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder offengelegt. Schätzungen zu Folge werden etwa 5 bis 10 % aller Kinder unter 6 Jahren vernachlässigt. Immer häufiger sterben Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung. Viele Risikofamilien können mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendämter, der Erziehungsberatung oder der Familienbildung nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, den Schutzauftrag unserer staatlichen Gemeinschaft zu stärken. Ich habe konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein effektiver Schutz von Kindern erreicht werden kann“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

Zypries setzt sich insbesondere für die folgenden Maßnahmen ein:

Verbindliches Einladungswesen für Vorsorgeuntersuchungen
Einige Länder sehen bereits ein verbindliches Einladewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern vor. Bundesjustizministerin Zypries unterstützt dieses System. Sie schlägt eine Ergänzung des § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – um folgenden Absatz (1a) vor:

„Nehmen die Personensorgeberechtigen trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teil, prüft das Jugendamt, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen. Ergeben sich dabei aufgrund zusätzlicher Umstände Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist ein Hausbesuch durchzuführen. Die Stellen, die nach Landesrecht für die Überprüfung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zuständig sind, teilen dem Jugendamt mit, wenn Personensorgeberechtigte trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.“

Die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, frühzeitig auf Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern aufmerksam zu werden und eine Schädigung des Kindes abzuwenden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll und gut um ihre Kinder. Wir wollen daher die Eltern nicht gesetzlich zu Vorsorgeuntersuchungen zwingen. Allerdings kann die Versäumung einer Früherkennungsuntersuchung in Verbindung mit anderen Faktoren Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes sein. So können etwa Hinweise aus dem Umfeld der Familie auf eine Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung schließen lassen.

Deshalb sollen die Jugendämter verpflichtet werden zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, wenn die Eltern trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teilnehmen. Sprechen darüber hinaus weitere Umstände für eine Vernachlässigung des Kindes, muss ein Hausbesuch erfolgen. Auf diese Weise kann Risikofamilien besser geholfen und Kinder effektiver geschützt werden.

Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls
Bereits im Juli 2007 hat Bundesjustizministerin Zypries einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgestellt. Er wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Der Gesetzesvorschlag setzt auf Prävention. Familiengerichte sollen früh tätig werden, bevor das Kind zu Schaden kommt bzw. ein Entzug des Sorgerechts notwendig wird. Deshalb werden den Gerichten konkrete Handlungsalternativen an die Hand gegeben, die sie schon frühzeitig anordnen können. Sie können die Familien z. B. zu einem Anti-Gewalt-Trainining verpflichten, eine Erziehungsberatung oder Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge anordnen. Außerdem müssen familiengerichtliche Verfahren bei einer Gefährdung des Kindeswohls künftig vorrangig behandelt werden. Ein erster Gerichtstermin muss schon binnen eines Monats stattfinden. Darüber hinaus soll die Gefährdung des Kindes schon im Vorfeld und unabhängig von einem gerichtlichen Einschreiten erörtert werden. Dabei soll den Eltern der Ernst der Lage vor Augen geführt und darauf hingewirkt werden, dass sie notwendige Erziehungshilfen des Jugendamtes besser in Anspruch nehmen.

Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern
Bundesjustizministerin Zypries will eine reibungslose Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicherstellen. Staatliches Handeln gegenüber Eltern und Kindern in schwierigen Lebenssituationen sollte stets aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein.

Kinderrechte im Grundgesetz
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das Recht der Eltern wird in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Danach sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Freilich müssen sie ihr Elternrecht zum Wohl des Kindes ausüben. Zwar ist die Bedeutung des Kindeswohls seit langem auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, das Kindeswohl selbst wird im Grundgesetz jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Bundesjustizministerin Zypries will die Rechte der Kinder in der Verfassung stärker zum Ausdruck bringen und als eigenes subjektives Recht formulieren. Sie schlägt in Übereinstimmung mit dem Präsidium der SPD die Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 6 des Grundgesetzes vor:

„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Diese Ergänzung des Grundgesetzes enthält eine objektive Handlungsanweisung an alle staatlichen Organe. Sie müssen das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit beachten. Die ausdrückliche Festschreibung der Kinderrechte wird bewirken, dass die Belange der Kinder im Rahmen staatlicher Entscheidungen bei der Abwägung der betroffenen Interessen größeres Gewicht erlangen. So werden der Gesetzgeber und die öffentliche Verwaltung z. B. bei der Finanzierung, dem Bau oder der Ausstattung von Kindergärten, Spielplätzen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen das Wohl des Kindes besonders in den Blick nehmen. Auch für die Gerichte wird damit ausdrücklich normiert, dass sie ihre Entscheidungen am Kindeswohl auszurichten haben.

Kinder können sich zudem selbst auf dieses subjektive Recht berufen und im Einzelfall z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen. Im Gegensatz zu einer Staatszielbestimmung hat diese Grundgesetzänderung also nicht nur Appellfunktion.

  • Kinderschutz
  • Montag, Dezember 17, 2007

    Lächerliche Presseerklärung zum Kindesunterhalt

    Um duchschnittlich 1,75 € steigt der Kindesunterhalt - und daraus wird folgende Presseerklärung gemacht:

    Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Kinder
    Berlin, 17. Dezember 2007

    Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die ab dem 1. Januar 2008 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar 2008 wurde notwendig, weil an diesem Tag das neue Unterhaltsrecht in Kraft tritt.

    „Ich freue mich, dass der Kindesunterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle in Westdeutschland durchschnittlich um 1,75 € steigt. In Ostdeutschland ist die Erhöhung des Kindesunterhalts im Durchschnitt sogar noch erheblich höher, weil in den neuen Bundesländern nach der Unterhaltsrechtsreform erstmals die höheren, westdeutschen Unterhaltssätze gelten. Mit dem neuen Unterhaltsrecht bekommen wir also in ganz Deutschland einheitliche Beträge. Die bisherige Unterscheidung danach, ob das unterhaltsberechtigte Kind in Westdeutschland oder in Ostdeutschland lebt und deshalb weniger Unterhalt bekommt, gehört dank der Reform der Vergangenheit an. Die neue Tabelle ist ein gutes Startsignal für das neue Unterhaltsrecht“ sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin.

    Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in regelmäßigen Abständen neu gefasst. Ihr liegt ein von den Richterinnen und Richtern entwickeltes System zugrunde, mit dem der Unterhaltsbedarf von Kindern nach verschiedenen Einkommensgruppen bestimmt wird. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf. Diesen Mindestunterhalt hat der Gesetzgeber mit der Unterhaltsreform festgelegt. Er entspricht der Höhe nach dem bisherigen Regelbetrag. „Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann der Mindestunterhalt nicht absinken. Das haben wir in einer Übergangsregelung ausdrücklich festgeschrieben“, betonte Zypries.

    In der Düsseldorfer Tabelle wird die Unterhaltsverpflichtung für alle Einkommen (differenziert) festgeschrieben. Mit steigendem Einkommen des Vaters oder der Mutter erhöht sich auch der Unterhaltsanspruch des Kindes. In der Tabelle werden außerdem die genauen Zahlbeträge in den höheren Einkommensgruppen sowie die Unterhaltssätze für volljährige, noch im Elternhaus lebende Kinder festgesetzt. Dabei liegt es in der Gestaltungsverantwortung der Düsseldorfer Tabelle, ab welchem Einkommen und in welchen Einkommensgruppen es zu einer Erhöhung des Mindestunterhalts kommt. Gleiches gilt für die Steigerungsraten, mit der der Unterhalt von Einkommensstufe zu Einkommensstufe erhöht wird. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es dafür nicht. Das gesetzliche Unterhaltsrecht bestimmt allein, dass der Unterhalt im Verhältnis zu den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen sein muss. Die Festlegung des Kindesunterhalts obliegt im konkreten Fall den Gerichten, die dabei im Wesentlichen die Düsseldorfer Tabelle zugrunde legen.

    Der neuen Tabelle liegt – wie schon bislang – die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.

    Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ findet sich unter www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm und auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz, www.bmj.de unterhalt.

    Donnerstag, Dezember 13, 2007

    Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von „Scheinvaterschaften“

    Presseerklärung - Berlin, 13. Dezember 2007

    Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.

    „Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass Regelungen zum Aufenthalt in Deutschland durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen umgangen werden. Fälle, in denen Männer die Vaterschaft anerkennen, um den eigenen Aufenthaltstatus zu verbessern, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernehmen, sind nicht im Interesse der vielen „echten“ binationalen Familien. Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Beispiel:
    Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer Kontakt zu seinem „Sohn“ hat. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.

    Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:

    Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürger- lichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.
    Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.
    Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestan- den hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.
    Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere.
    Die Anfechtung setzt weiter voraus, dass der Anerkennende nicht der leibliche Vater des Kindes ist (allgemeine Anfechtungsvoraussetzung).
    Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.
    Das Gesetz wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 musste ein Amtspfleger der Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt.

    „An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, sagte Brigitte Zypries.

    Freitag, November 16, 2007

    Hausaufgaben als Glückskiller

    ZDF-Studie zum Glück der Kinder in Deutschland

    Mainz (Deutschland), 16.11.2007 – Einer neuen ZDF-Studie zufolge sind Hausaufgaben der „Glückskiller Nummer 1“. Kinder, die wenig Hausaufgaben zu erledigen haben, bezeichnen sich zu 66 Prozent als „total glücklich“, während sich nur 39 Prozent der Kinder mit umfangreichen Hausaufgaben als glücklich einstufen. Ein Altersgefälle ergibt sich zwischen Erstklässlern und Teenagern: Auf die Frage, ob sie die Schule gerne besuchen, antworten 50 Prozent der Sechsjährigen mit „sehr gerne“, aber nur 16 Prozent der 13-Jährigen.
    Für die Studie wurden 60 tiefenpsychologische Interviews mit 4- bis 12-jährigen Kindern und deren Eltern für einen qualitativen Teil geführt. 1.239 6- bis 13-jährige Kinder und deren Eltern wurden für einen repräsentativ-quantitativen Teil befragt.
    Die Frage, ob ihre Kindheit glücklich sei, beantworteten 40 Prozent mit „total glücklich“ und 44 Prozent mit „glücklich“, nur 14 Prozent antworteten anders, was als „traurig“ gewertet werden darf. Wichtig für das Kindheitsglück sind ein durch Liebe, Anerkennung und Unterstützung geprägtes familiäres Klima, gemeinsame Unternehmungen von Eltern und Kindern, ausreichend Freizeit – 90 Prozent der Kinder bestätigten, genug Freizeit zu haben – und häufige Treffen mit Freunden.
    Kinder in Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 1.500 Euro schätzen sich weniger glücklich ein als ihre Altersgenossen. Kinder, die bei ihren leiblichen Eltern lebten, bezeichneten sich am häufigsten als glücklich; ein Drittel der Kinder von Alleinerziehenden oder in Patchwork-Familien war häufiger glücklich als unglücklich. Die Studie stellt außerdem fest, dass Einzelkinder genauso glücklich wie Kinder mit Geschwistern und Kinder von Teilzeit arbeitenden Müttern glücklicher als Kinder von Hausfrauen sind.
    Ein Autor der Studie, Anton Bucher von der Universität Salzburg, sagte dem Deutschlandradio, dass es Schulformen gäbe, in denen sich Kinder wesentlich glücklicher fühlten als in der Regelschule. Das seien ganztägige Schulen, in denen die Kinder neben dem Fachunterricht Freiheiten hätten und kreativen Tätigkeiten nachgehen könnten. Die Laborschule Bielefeld sei ein gutes Beispiel für eine Schule, die von den Schülern sehr gerne besucht werde.

    Mittwoch, Juli 25, 2007

    Hartz IV: 2,70 Euro am Tag reichen nicht für gesunde Kinderernährung

    Mainz / Dortmund (Deutschland), 25.07.2007 – Kindern aus Familien, die von „Arbeitslosengeld II“ leben, stehen am Tag 2,70 Euro für Ernährung zu. Das reiche nach Aussage von Mathilde Kersting vom Forschungsinstitut für Kinderernährung nicht für eine gesunde Ernährungsform aus. Unberücksichtigt bleibe bei der Berechnung der Anteile für Nahrung auch die Finanzierung von Schulessen, das meist zirka 2,50 Euro pro Tag kostet. Kinder aus Familien, die dieses Geld nicht aufbringen können, würden so vom warmen Mittagessen ausgeschlossen. Neben der sozialen Ausgrenzung sei der gesunde Schulalltag dadurch gefährdet.

    Dazu Diana Golze von der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: „Alle Welt zeigt mit Fingern auf uns, ob das der UN-Sonderberichterstatter ist, ob das die OECD ist. Alle sagen, wie kann es in einem reichen Land wie Deutschland hungrige, arme Kinder an Schulen geben, die nicht die Leistung bringen dürfen, die sie eigentlich bringen können.“

    In Rheinland-Pfalz wurde aufgrund des offensichtlichen Missstandes in der Goethe-Grundschule in Mainz das „1-Euro-Essen“ eingeführt. Danach hat sich die Teilnehmerzahl am Mittagessen wieder erhöht. Doris Ahnen, die Bildungsministerin Rheinland-Pfalz′ von der SPD, sagte dazu: „Für uns war ganz klar, das darf es nicht geben, dass Kinder aus finanziellen Gründen vom Mittagessen ausgeschlossen sind. Es ist für die Kinder schmerzhaft. [...] Und deswegen haben wir uns entschieden, zu helfen.“ +wikinews+

    Samstag, Mai 19, 2007

    Junge war 13 Jahre in Dunkelheit eingesperrt

    Durban (Südafrika), 19.05.2007 – Ein im Alter von fünf Jahren entführter Junge ist nach 13 Jahren Gefangenschaft aus einem Haus in der südafrikanischen Hafenstadt Durban gerettet worden. Sein Entführer hatte ihn seit 1994 in einem dunklen Raum festgehalten. Nachbarn hatten immer wieder Schreie und Schluchzen des heute 18-Jährigen gehört. Der junge Mann, dessen Name mit Bongani angegeben wurde, ist in der vergangenen Woche in einer Wohnung von der Polizei entdeckt worden. Dies berichtete die südafrikanische Zeitung „The Star“. Ein Mann sei unter dem Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs festgenommen worden.

    Nach seiner Befreiung war der Befreite zutiefst traumatisiert. Er sprach nur, wenn er gefragt wurde, und zudem auch nur im Dunkeln. In der dunklen Kammer habe er ein Fernsehgerät gehabt. Sein Gesicht verbarg der Junge immer wieder mit den Händen. Nach eigenen Angaben hat er keine Eltern mehr und weiß nicht, ob es Geschwister gibt. Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch wurde offiziell nicht bestätigt. Die Polizei hat in Einkaufszentren Fotos des Jungen verteilen lassen. Sie hofft auf Reaktionen aus der Bevölkerung, um die Identität festzustellen und die Angehörigen zu ermitteln. Der Hintergrund der Entführung ist noch nicht bekannt.

    Freitag, Dezember 08, 2006

    Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen

    Presseerklärung - Berlin, 8. Dezember 2006

    „Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktuelle Forderungen der Minister Beckstein und Schünemann bringen keinen strafrechtlichen Mehrwert“, betonte Zypries.

    § 131 Gewaltdarstellung (www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html)
    (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

    1.verbreitet,
    2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
    4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
    (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

    Dienstag, Juni 13, 2006

    12. Juni 2006: Aktionen der ILO zum „Welttag gegen Kinderarbeit“

    Genf (Schweiz), 13.06.2006 – Der 12. Juni ist traditionell der Aktionstag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Kampf gegen Kinderarbeit. Weltweit werden immer noch 218 Millionen Kinder durch Kinderarbeit ausgebeutet. Aber es gibt auch Positives zu berichten: Zwischen 2000 und 2004 ging die Kinderarbeit um elf Prozent zurück.

    Diese Zahlen legte Frank Hagemann gestern in Genf der Öffentlichkeit vor. Frank Hagemann ist Mitverfasser und Leiter einer Arbeitsgruppe bei der ILO, die die Kinderarbeitsstatistik erstellt hat. Danach ist ein Sechstel aller Kinder weltweit in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig; in absoluten Zahlen: 191 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren. Das schließt auch solche Arbeitsverhältnisse ein, die von der ILO als legitim angesehen werden. Kinderarbeit im Sinne illegaler Beschäftigung von Kindern (im Alter von fünf bis 17 Jahren) beziffert die ILO mit 218 Millionen Kindern: ein Rückgang um 13,9 Prozent gegenüber der letzten Erhebung im Jahre 2004. Es gibt noch eine dritte Kategorie von Kinderarbeit, die die ILO als gefährlich und gesundheitsschädigend einstuft. In dieser schlimmsten Form von Kinderausbeutung sind weltweit immer noch 126 Millionen Kinder tätig, das sind 45 Millionen Kinder weniger als vier Jahre vorher. Zu dieser Kategorie gehören Tätigkeiten in Bergwerken, Steinbrüchen oder in der Prostitution. Der deutlichste Rückgang wurde dabei in der Altersgruppe der unter 14-Jährigen verzeichnet. Hier gingen die Zahlen um 33 Prozent zurück.

    Die Zahlen veranlassten den ILO-Generaldirektor Juan Somavia zu der optimistischen Erwartung, das Ende der Kinderarbeit sei in Reichweite gerückt: „Auch wenn der Kampf gegen Kinderarbeit weiterhin eine gewaltige Herausforderung darstellt, so sind wir doch auf dem richtigen Weg. Wir können die schlimmsten Formen innerhalb eines Jahrzehnts beenden, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren, letztlich Kinderarbeit vollständig abzuschaffen.“

    Auch regional gab es erhebliche Unterschiede in der Abnahme der Kinderarbeit. Der stärkste Rückgang erfolgte in den Ländern Südamerikas und der Karibik. Nur noch fünf Prozent der Kinder müssen hier unter den Bedingungen der Kinderarbeit leiden. Der Rückgang von Kinderarbeitsverhältnissen betrug hier rund 66 Prozent. Die meisten Kinder müssen in Afrika südlich der Sahara arbeiten. Allein 26 Prozent (50 Millionen) der Kinder arbeiten hier.

    30 Mitgliedsstaaten der ILO haben für sich bereits das Jahr 2016 als Zielmarke definiert. Bis dahin wollen diese Staaten die Kinderarbeit beseitigen. Durch die Ratifizierung der ILO-Konvention 182 verpflichten sich die Staaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Zurzeit haben 161 Länder die ILO-Konvention ratifiziert, darunter auch Deutschland.

    Die IlO-Konvention Nr. 138 verpflichtet die Länder, ein bestimmtes Mindestalter für die Zulässigkeit von Kinderarbeit gesetzlich festzuschreiben. Dieses Mindestalter ist von den unterzeichnenden Ländern unterschiedlich definiert. Das zulässige Mindestalter variiert zwischen 14 und 16 Jahren. Diese Konvention ist von 145 Ländern ratifiziert worden.

    Ein Bereich, in dem besonders viel Kinderarbeit stattfand, war traditionell die Textilindustrie. Auch hier hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert. Nicht zuletzt auch wegen der Einführung so genannter Gütesiegel, wie dem Rugmark-Siegel, mit dem Teppiche gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. An diesem Projekt beteiligen sich besonders Indien, Pakistan und Nepal erfolgreich. Entsprechende Initiativen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützt auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einer Erklärung vom 9. Juni 2006. Die Kommission begrüßt ausdrücklich Projekte, die über eine Zertifizierung von Waren das Kaufverhalten beeinflussen sollen, wie „XertifiX“ (dessen Vorsitzender der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist), mit dem Steine aus Steinbrüchen in Indien gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Entsprechende Initiativen auch auf kommunaler und Länderebene sollen propagiert und unterstützt werden. Außerdem spricht sich die Kommission für die weitere Propagierung der ILO-Konventionen 138 und 182 aus, die im engen Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen.

    Die Internationale Arbeitsorganisation hielt zwischen dem achten und zwölften Juni in Genf verschiedene Diskussions- und Informationsveranstaltungen auf Ministerebene ab. In diesem Rahmen fanden verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen statt, die auf das Problem der Kinderarbeit aufmerksam machen sollten. Auch weltweit gab es Aktionen gegen die Kinderarbeit in den Mitgliedsländern dieser UNO-Sonderorganisation, in deren Mittelpunkt der Bericht zur Kinderarbeit stand. Diese Aktivitäten begleiten die 95. Internationale Arbeitskonferenz (ILC), die vom 31. Mai bis 16. Juni in Genf stattfindet. Hier treffen sich die Vertreter der 178 Mitgliedsländer der ILO zu ihrem Jahrestreffen. +wikinews+

    Mittwoch, Mai 03, 2006

    Layens Vätermonate

    Jeder weiß, womit der FOCUS für sich wirbt: "Fakten, Fakten, Fakten"

    Aber leicht tut man sich beim FOCUS mit den Fakten nicht, wenn man dort in FOCUS-Money Ausgabe 18, S.9 unter dem Titel "Ideologie pur" vs. Ursula von der Layen mit dem Spruch aufmacht, dass "die Zwangspause des Mannes zum Einkommensnachteil" werde. Gemeint ist die Regelung, wonach es ein um zwei Monate verlängertes Elterngeld gibt, wenn auch der Mann zumindest zwei Monate Erziehungszeit bringt = Vätermonate.

    Dieser Anreiz ist eine "Möglichkeit", aber nicht doch eine "Zwangspause", wenn es der Redaktion um "Fakten" ginge. Der anonyme Kommentar wirft der Ministerin "ideologischen Missionsdrang" vor, sich unzulässig in die geschlechtliche Rollenverteilung einzumischen, wodurch Paare "benachteiligt" würden, "die sich in bestem Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung einigen".

    Nun gut, schaue ich mir Leute wie in den "Fakten, Fakten, Fakten" an, dann kann ich mir das im FOCUS fettgedruckte "beste Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung" sehr wohl als Vorzugsvariante für das Kindeswohl vorstellen, denn es ist ja grad diese Sorte Männer am unfähigsten Mann und Vater, die sich besonders männlich zu gebärden versuchen und mangels individueller Mannes-Qualitäten in "klassischen" Rollen kollektive Zuflucht, Identität suchen.

    Bedauerlicherweise steht der FOCUS in seinem Kampf um die "klassische Rollenverteilung" nicht allein auf der Flur, sondern in Reih' samt steifem Glied mit anderen Leitmedien:

    Die FAZ wird mit einer von EMNID-Umfrage zitiert, nach der eine übergroße Mehrheit der Mädels im gebärtauglichsten Alter gegen die Vätermonate sind und "am vehementesten dafür eintreten, daß Frauen zu Hause bleiben."
    Aha? Wie lautete denn die Frage?: "Möchtest Du frei wählen können, ob Du oder Dein Mann zuhause bleibt?" >> führt zur Antwort >> "JAAAA, ich möchte frei wählen können!!!"

    Erforschte Emnid den Informationshintergrund, ob die Befragten überhaupt wissen, was Zweck der Väter-Regelung ist? >> Dass die Freiheit der Frauen darunter leidet, dass sie Arbeitgebern für Höherqualifizierung und leitende Anstellungen kaum in Betracht kommen, wenn nicht auch Männer durch Kindererziehung "ausfallen".

    Die Umfrage mit Ergebnis "klassische Rollenverteilung" entstand "im Auftrag von Wellcome, einer kirchlich getragenen Initiative zur Unterstützung von Müttern", als hätte ich es nicht geahnt.Auf deren Website >> Baby-Fotos, glückliche Mamas, Spendenaufruf, praktisch kein Inhalt, irgendwo auch mal ein Foto mit dem "Papa", der lächelnd aus dem Hintergrund Mama und Säugling betrachted = "klassische Rollenverteilung".

    "Wellcome" verspricht Müttern "Hilfe". Aber dass die beste Hilfe für Mütter wäre, wenn Väter helfen müssten, kommt diesen Kirchenleuten mit keiner Zeile in den Sinn.

    Tja, Frau CDU-Ursula von der Layen,

    halte ich Sie angesichts von bald 7 Milliarden Menschen mit Ihren 7 Kindern zwar für "reichlich übertrieben", so gestehe ich Ihnen zu, dass Sie zumindest bei mir immer mal wieder "punkten", so jedenfalls mit den Vätermonaten, auch wenn ich da nichts mehr nachholen will. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und mutig in Ihren Reihen ist es auch. Gut, dass die CDU nicht mehr Kohl, sondern Merkel an der Spitze hat, denn sonst stünden Sie zu alleine.

    Vorerst ist das Ding durchgestanden, die Koalition trägt es mit.

    Aber entwickeln Sie tatsächlich "ideologischen Missionsdrang", denn die "klassischen Rollenverteiler" haben sich längst nicht ergeben, sondern werden mit ihrer Ideologie ganz sicher noch das Bundesverfassungsgericht bemühen. Und dort sitzt keine Limbach mehr.

    Und mein Wunsch über die Layen-Politik hinaus?

    Ich fände es gut, wenn junge Eltern zumindest die ersten drei Wochen nach der Kindsgeburt Anspruch auf gemeinsame "Babyzeit" hätten. - Und ich bin mir sicher, dass es bei Umfragen dafür übergroße Mehrheiten gäbe.


    -markus rabanus- >> Diskussion

    Dienstag, Oktober 04, 2005

    Mit dem Heißluftballon gegen Kinderarbeit

    Völkermarkt (Österreich), 04.10.2005 – Am Freitag, den 16. September 2005 protestierten Schülerinnen und Schüler des Alpen-Adria-Gymasiums Völkermarkt gegen entwicklungspolitische Missstände in Ländern der dritten Welt auf ihre eigene Art und Weise: Sie hoben mit dem Heißluftballon ab.

    Der bei strahlendem Sonnenschein am Freitagvormittag über dem Schulgelände des Völkermarkter Gymasiums plötzlich aufsteigende Fesselballon mit der Aufschrift „Stoppt Kinderarbeit“ sorgte stundenlang für Aufmerksamkeit und Diskussionen. 50 Schülern und Schülerinnen der zweiten und dritten Schulstufe wurde somit nicht nur die Möglichkeit geboten, etwas Gutes zu Tun, sondern auch ihre Heimatstadt aus der Vogelperspektive zu begutachten. +wikinews+

    Dienstag, Juli 19, 2005

    Kinder als Verbraucher – Kinderkommission fordert mehr Aufklärung

    Berlin (Deutschland), 19.07.2005 – Kinder und Jugendliche bilden eine Gruppe von Verbrauchern, die immer mehr ins Blickfeld der Marketingstrategen rückt. Sie verfügen über eine Kaufkraft von rund sechs Milliarden Euro. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages hervor. Auf der anderen Seite hätten Kinder und Jugendliche nur in geringem Maße Kompetenzen im Umgang mit dem Geld erworben.

    Die Kinderkommission bezieht sich auf eine Untersuchung des Instituts für Jugendforschung in München. Danach verfügen die 6- bis 13-jährigen Kinder im Durchschnitt über Sparguthaben von 612 Euro; gesamtwirtschaftlich kommt diese Altersgruppe so auf ein Barvermögen von 3,73 Milliarden Euro. Auf Platz eins der Wunschträume, die mit dem Ersparten erfüllt werden sollen, steht das eigene Handy. Erst danach folgen Spielzeug, Kleidung und Schuhe. Zu dem Guthaben auf Sparkonten zählen die Forscher dann noch Taschengeld und Geldgeschenke zu Weihnachten und Geburtstagen hinzu, so dass sie auf insgesamt über sechs Milliarden Euro Kaufkraft kommen. Außerdem beeinflussen Kinder immer stärker auch das Kaufverhalten ihrer Eltern.

    Die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche immer stärker ins Visier der Werbeindustrie geraten, hat auch eine Kehrseite. Mehr als jeder zehnte 13- bis 17-Jährige sei nach der Untersuchung des Instituts verschuldet. Die Forscher machten dafür die mangelhafte Aufklärung in Bildungsinstitutionen und die Tabuisierung des Themas im Elternhaus verantwortlich.

    Im Zusammenhang mit dem vorhandenen Unwissen der Kinder und Jugendlichen über Geldangelegenheiten fordert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages „offenen Umgang mit Geldangelegenheiten“. Daraus leitet die Kommission einige Forderungen an Bildungsträger und Eltern ab:

    An die Eltern gerichtet, fordert die Kommission mehr Offenheit in Geldangelegenheiten gegenüber ihren Kindern, ein altersangemessenes, regelmäßiges Taschengeld. Dieses fördere die Kompetenz im Umgang mit Geld. Das Fernsehen wird aufgefordert, die Themen Sparen, Schulden und Börse in kinder- und jugendgerechter Form aufzugreifen. Von den Schulen verlangt die Kinderkommission, mehr „Lebenshaltungskompetenzen und kritisches Verbraucherwissen“ in den Fächern Hauswirtschaft und Arbeitslehre zu vermitteln. Schuldnerberatungen sollten in allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen als Gesprächspartner stärker einbezogen werden. +wikinews+

    Montag, Juni 27, 2005

    Muttermilch bleibt die beste Ernährung für Säuglinge

    Hannover (Deutschland), 27.06.2005 – Medien und Manipulation. Wie die Medien junge Eltern verunsichern. Für viele Menschen sind Medien die erste Anlaufstelle bei ihrer Meinungsbildung. Dabei wird oft vergessen, dass - im Gegensatz zu einem Lexikon oder einem wissenschaftlichen Nachschlagewerk - Medien nicht den Anspruch haben, umfassend zu informieren. Es gelangt nur das ins öffentliche Bewusstsein, was in den Medien berichtet wird. Der Philosoph Arthur Schopenhauer hat treffend gesagt: „Die Macht der Zeitung besteht im Weglassen.“ Die Öffentlichkeit wird durch das Setzen von Schwerpunktthemen manipuliert. Informationen werden ausgewählt, andere verschwiegen oder nur einseitig wiedergegeben. Ein aktuelles Beispiel dieser Manipulation ist der Umgang mit der Studie vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND).

    Anliegen des BUND war es, mit der Veröffentlichung ihrer Studie am 14. Juni 2005 auf eine verfehlte Chemikalienpolitik hinzuweisen: „In vielen alltäglichen Dingen stecken giftige Chemikalien. In der Tagescreme ebenso wie im Babyfläschchen oder im neuen T-Shirt. Über die Jahre sammeln wir einen ganzen Giftcocktail in unserem Körper an – und nehmen unbewusst ein erhöhtes Krebsrisiko, Allergien oder Unfruchtbarkeit in Kauf. Das Unglaubliche daran: Wir wissen so gut wie nichts über die Schadstoffe, mit denen wir es zu tun haben. Für 95 Prozent der vermarkteten Chemikalien fehlen selbst die grundlegendsten Informationen.“

    Dass es so nicht weitergehen kann, haben mittlerweile auch die Politiker begriffen. Mit dem für 2006 geplanten Chemikaliengesetz REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) sollen europaweit Bürger und Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien geschützt werden. Der Grundgedanke: „Die chemische Industrie soll die Unbedenklichkeit ihrer Stoffe nachweisen – erst dann darf weiter vermarktet werden. Die Kosten dafür sind überschaubar, der Nutzen für unsere Gesundheit gar nicht hoch genug einzuschätzen.“ - so der BUND. Medien geben zur Zeit jedoch nur wieder, dass die Muttermilch belastet ist. Dass dies der Babynahrungsindustrie sehr entgegenkommt, ist naheliegend. Durch niedrige Geburtenraten und vermehrtes Stillen ist der Verkauf von Anfangsnahrung für Säuglinge zurückgegangen. Leider ist es so, dass unsere gesamte Umwelt belastet ist. Über die Muttermilch erreichen die Fremdstoffe, die die Mutter in ihrem Leben gespeichert hat, auch das Kind. Inzwischen wurden 350 verschiedene Fremdstoffe in der Muttermilch nachgewiesen, wieviel davon jedoch von den gestillten Kindern tatsächlich vom Organismus aufgenommen wird, ist weitgehend unbekannt. Dabei beginnen die Belastungen nicht erst mit dem Stillen, sondern bereits im Mutterleib, da die Fremdstoffe der Mutter das Kind über die Plazentaschranke erreichen. Niemand würde deshalb einer Mutter raten, nicht schwanger zu werden oder eine Schwangerschaft vorzeitig zu beenden. Unabhängig vom Stillen erfolgt die Belastung durch den Verzehr pestizidbelasteter Lebensmittel, über die Haut und die Atemluft durch Innenraum- und Außenluftbelastungen sowie durch die Aufnahme von Chemikalien, die in Gegenständen des alltäglichen Lebens stecken. Muttermilch ist ein idealer Bioindikator für die Belastung der Umwelt. Das gilt besonders für Stoffe, die sich bevorzugt in fetthaltigen Medien anreichern. Deshalb – und weil Muttermilch im Gegensatz zu Fettgewebsproben aus dem Körper von Erwachsenen leicht zu gewinnen ist – wird diese Bioindikatorfunktion gern genutzt. Die Muttermilchanalysen, die seit Mitte der achtziger Jahre durchgeführt werden, zeigen, dass die Trends für viele Chemikalien seit mehr als 15 Jahren rückläufig sind. Deshalb empfiehlt die Nationale Stillkommission Deutschlands das uneingeschränkte Stillen, „ohne wenn und aber“. „Für Säuglinge gibt es keine gesündere Nahrung als Muttermilch - die Industrie bringt bis heute kein Produkt zustande, das Kinder in den ersten Lebensmonaten auch nur annähernd so gut ernährt und vor Krankheiten schützt“, so das Niedersächsische Sozialministerium im Januar 2005. Muttermilch schützt den Säugling nicht nur im ersten Lebensjahr vor Infektionen, gestillte Säuglinge neigen im späteren Leben auch weniger zu Übergewicht. Übergewicht ist in Deutschland bei immer mehr Kindern zu sehen und bringt nachfolgende Erkrankungen und Kosten für die Gesellschaft mit sich. Gerade deshalb sollte das Stillen weiter gefördert werden.

    Wenn in der Tageszeitung vom 20.06.2005 zu lesen ist‚ „Säuglinge sollten nach Ansicht des Berufsverbands der Umweltmediziner nur drei Monate gestillt werden“ – so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Kurt Müller, am 19.06.2005 in der Fernsehsendung „ZDF-Umwelt“ -, dann sind die Mitglieder des Berufsverbandes der Umweltmediziner über das Stillen und Muttermilchernährung nicht richtig informiert und können sich gern an unseren Berufsverband wenden. Trotz der einseitigen und somit manipulierenden Meinung der Medien bleibt es bei der globalen Strategie für die Säuglings- und Kleinkinderernährung: „Stillen ist unübertroffen darin, ideale Nahrung für gesundes Wachstum und Entwicklung von Säuglingen zu liefern. Es ist außerdem wesentlicher Bestandteil des Fortpflanzungsprozesses mit wichtigen Auswirkungen auf die Gesundheit der Mütter.“

    Als weltweite Gesundheitsempfehlung sollten Säuglinge während der ersten sechs Lebensmonate ausschließlich gestillt werden, um optimales Wachstum, Entwicklung und Gesundheit zu erlangen. Anschließend sollten Säuglinge angemessene und sichere Beikost erhalten, um ihre wachsenden Nahrungsbedürfnisse zu befriedigen, wobei gleichzeitig das Stillen bis zum Alter von zwei Jahren oder darüber hinaus fortgeführt wird. Allerdings sollten wir alles dafür tun, unsere Umwelt vor schädlichen Chemikalien zu schützen, unter anderem auch deshalb, damit die Muttermilch in Zukunft weniger Fremdstoffe enthält. +wikinews+

    Mittwoch, März 09, 2005

    2004 mehr "Abtreibungen" als 2003

    Berlin (Deutschland), 09.03.2005 - Im Jahr 2004 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 129.600 Föten abgetrieben worden. Dies sind 1,3 Prozent mehr als 2003.

    Drei Viertel der betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 35 Jahre alt. Die Zahl der minderjährigen Mädchen, die ihr Kind abtreiben ließen, ist mit sechs Prozent im Vergleich zu 6,1 Prozent im Jahr 2003 nahezu konstant geblieben. Fast alle Abtreibungen wurden nach den in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Schwangerenkonfliktsberatungsregeln durchgeführt. Bei nur drei Prozent aller Abtreibungen gab es medizinische Gründe. Etwas weniger als die Hälfte der Frauen hatte vor der Abtreibung noch keine Kinder.
    Die Zahl der Lebendgeburten lag bei 712.000 und damit 0,5 Prozent niedriger als 2003. +wikinews+
  • "Abtreibung"?
  • Mittwoch, Januar 30, 2002

    BVerfG: Keine Doppelnamen für Kinder

    Ausschluss von Doppelnamen für Kinder verfassungskonform
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    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom
    heutigen Tage entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten
    ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
    Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage
    des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte
    des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom
    15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
    veröffentlicht ist.

    Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht
    aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes
    oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht
    geführt wird - das Kind nur entweder den Nachnamen der Mutter oder den
    des Vaters erhalten kann.

    Der Gesetzgeber durfte sich bei der Regelung des Namensrechts für diese
    Gestaltung entscheiden.

    Das Gericht führt aus, dass der Geburtsname oder Familienname einer
    Person verschiedene Funktionen in der Gesellschaft erfüllen kann. Er
    kann die individuelle Zuordnung zum Einzelnen ermöglichen, gleichzeitig
    Abstammungslinien nachzeichnen und familiäre Zusammenhänge darstellen.
    Zur Erfüllung dieser Funktionen bedarf es der gesetzlichen Regelung.
    Diese ist vom Gesetzgeber in verfassungsrechtlich nicht zu
    beanstandender Weise vorgenommen worden.

    Der Geburtsname eines Kindes knüpft an den elterlichen Namen an.
    Nach dem geltenden Namensrecht können Eheleute einen gemeinsamen
    Ehenamen wählen oder ihre jeweiligen Geburtsnamen behalten, nicht aber
    einen Doppelnamen als Ehenamen führen. Diese Regelung berücksichtigt
    angemessen die Grundrechte der Namensträger. Einerseits kann die
    Verbundenheit der Eheleute durch die Wahl eines gemeinsamen Namens
    ausgedrückt werden, andererseits kann der Ehegatte, dessen Name nicht
    Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen hinzufügen.
    Maßgebend für diese Regelung und die daraus folgende Begrenzung des
    Familiennamens auf einen Namen waren für den Gesetzgeber die
    Konsequenzen (aus einer Zulassung von Doppelnamen) für die nächsten
    Generationen. Ließe man Doppelnamen als Familiennamen zu, würden diese
    - ohne Begrenzung - in den folgenden Generationen zu langen
    Namensketten anwachsen. Damit verlöre der Name für den Einzelnen die
    Qualität als identitätsstiftender Bezugspunkt. Gerade wegen dieser
    Funktion aber erfährt der Name verfassungsrechtlichen Schutz. Wenn der
    Gesetzgeber jedoch das Entstehen langer Namensketten verhindert, indem
    er nicht erst für nachfolgende Generationen das Zusammenfügen von Namen
    wieder begrenzt, sondern von vornherein nur einen gemeinsamen Ehenamen
    gestattet, ist dies eine mit der Verfassung in Einklang stehende
    Abwägung.

    Gleiches gilt für die Zulassung eines Doppelnamens als Geburtsname
    eines Kindes. Auch er führte in Folge zu Namensketten, die wiederum zu
    begrenzen wären. Die Betroffenheit würde so lediglich auf die nächste
    Generation verlagert. Eltern mit verschiedenen Doppelnamen könnten sich
    dann ebenfalls nicht vollständig im Kindesnamen dokumentieren, die
    Kinder hingegen könnten bei einer Heirat ihrerseits nicht den
    Geburtsdoppelnamen behalten und auch nicht vollständig dem Ehenamen
    hinzufügen. Angesichts dessen durfte der Gesetzgeber sich dafür
    entscheiden, in Abwägung der verschiedenen Grundrechtspositionen
    vorzusehen, dass für Kinder kein Doppelname aus beiden Elternnamen
    gebildet wird.

    Diese Regelung verletzt auch nicht das Recht auf freie Entfaltung der
    Persönlichkeit der Eltern oder der Kinder. Die eigene Wahl des
    Geburtsnamens ist nicht Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des
    Kindes. Der Wunsch, seinen Nachkommen den eigenen Namen mit auf den
    Lebensweg zu geben, findet im Persönlichkeitsrecht der Eltern keine
    Grundlage. Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet ihnen kein Bestimmungsrecht über
    einen anderen Menschen.

    Schließlich weist das Gericht darauf hin, dass die geltende Regelung
    des Namensrechts nicht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
    gewertet werden kann. Auch wenn es zutreffen mag, dass die überwiegende
    Mehrheit von Ehepaaren mit einem gemeinsamen Ehenamen den des Mannes
    führt und dass sich auch Eltern ohne Ehenamen zum größten Teil bei der
    Wahl des Geburtsnamens am Namen des Mannes orientieren, verstößt die
    gesetzliche Regelung nicht gegen die Verfassung. Soweit ersichtlich,
    gründet sich eine derartige Wahl vorwiegend nicht auf eine nachteilige
    Situation von Frauen, sondern auf vorfindliche Einstellungen in der
    Bevölkerung. Namensrechtlich sind die Voraussetzungen für einen Wandel
    dieser Vorstellungen gegeben. Es ist nicht ersichtlich, dass die
    Möglichkeit, Kindern nicht nur den Namen der Mutter als Geburtsnamen zu
    geben, sondern stattdessen auch einen aus dem Namen beider Eltern
    zusammengesetzten, einen entsprechenden Einstellungswandel wesentlich
    befördern würde.

    Urteil vom 30. Januar 2002 - Az. 1 BvL 23/96 -

    Karlsruhe, den 30. Januar 2002